
Das Vorhaben sei freiheitsfeindlich, teilte Parteivize Brandner mit. Es sei ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung diene in zunehmendem Maß gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen. Er werde dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen zu diffamieren. Die Ausgrenzung der Opposition werde so noch weiter vorangetrieben. Die AfD sehe den dringenden Bedarf, den Volksverhetzungstatbestand zu reformieren.
Bei den Koalitionsgesprächen von Union und SPD hatte sich die Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration darauf verständigt, im Rahmen der Resilienz-Stärkung der Demokratie den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung regeln zu wollen. Außerdem soll gegebenenfalls der Tatbestand der Volksverhetzung mit Blick auf Amtsträger und Soldaten verschärft werden.
Staatsanwaltschaft sieht bei AfD-Abschiebeticktes keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung
Die AfD sieht sich immer wieder Anschuldigungen der Volksverhetzung ausgesetzt. Anfang der Woche entschied die Staatsanwaltschaft Heidelberg keine Ermittlungen gegen die Partei wegen der Verteilung sogenannter Abschiebetickets im Bundestagswahlkampf einzuleiten. Mit Blick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfs besonders hohe Gut der Meinungsfreiheit sei zu Gunsten der AfD angenommen worden, dass lediglich ausreisepflichtige Menschen das Bundesgebiet verlassen sollten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher habe kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung bestanden.
Mitglieder der Partei in Baden-Württemberg hatten als Flugtickets gestaltete Flyer verteilt. Es seien auch keine konkreten Menschen festgestellt worden, denen ein solcher Flyer ausgehändigt wurde. Demzufolge sei auch keine Strafbarkeit wegen Beleidigung in Betracht gekommen.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.