"Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.", hatte Döpfner in einem offenen Brief in der Zeitung "Welt am Sonntag" geschrieben.
Dem türkischen Präsidenten Erdogan ging das offenbar zu weit - er wollte Döpfner eine Wiederholung der Aussage durch eine einstweilige Verfügung verbieten. Doch die Pressekammer des Kölner Landgerichts wies den Antrag zurück und begründete dies mit dem grundrechtlich gewährleisteten Recht Döpfners auf freie Meinungsäußerung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Beschwerde gegen Urteil möglich
Erdogan kann gegen das Urteil sofortige Beschwerde einlegen. Der Anwalt des türkischen Präsidenten hatte bereits vor der Entscheidung angedeutet, auch in die zweite Instanz gehen zu wollen.
Das Kölner Landgericht betonte, dass die Entscheidung nichts mit der Strafverfolgung Böhmermanns zu tun habe. Gegen den ZDF-Moderator wird wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten ermittelt.
Böhmermann hatte in seiner bei ZDFneo ausgestrahlten Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März die Grenzen zwischen Satire und verbotener Schmähkritik aufgezeigt und in diesem Rahmen ein Gedicht über den türkischen Staatschef verlesen.
(pr/tzi)