Jener belgische Anwalt, der damals das Bosman-Urteil erstritt, Jean-Louis Dupont, geht bei der Europäischen Kommission gegen die Regelungen des Financial Fair Plays (FFP) der UEFA vor. Dupont handelt dabei im Namen seines Mandanten Daniel Striani, einem belgischen Spielervermittler.
FFP, sagt Dupont, verletze europäisches Wettbewerbsrecht und die Freiheitsprinzipien der EU. Im Kern attackiert Dupont Artikel 57 des FFP-Reglements: Dieser verlangt die Kostendeckung von Einnahmen und Ausgaben in den Klub-Etats. Wer an Uefa-Wettbewerben wie der Champions League teilnehmen will, darf nicht mehr investieren, als er einnimmt. Dupont moniert, diese Regelung schaffe inakzeptable Wettbewerbsbeschränkungen. Sie begrenze Investitionen und reduziere so "die Anzahl von Transfers und die Höhe von Transferausgaben, sie zementiert die bestehende Marktstruktur, hat deflatorische Effekte auf die Spielergehälter und konsequenterweise auf die Einnahmen der Spieleragenten" – letzteres ist die Hauptsorge des Klägers Striani.
Anwalt Dupont fährt alle Geschütze auf. Die kategorische Verpflichtung der Klubs auf kostendeckendes Wirtschaften verletzte fundamentale EU-Freiheiten wie freien Kapitalfluss und die Berufsfreiheit von Spielern und Agenten. Dabei sei es gar nicht nötig, den Klubs ein Ausgaben-Plus zu verbieten, es reiche aus, wenn sie die Deckung ihrer Überschusskosten vor Saisonbeginn für den gesamten Saisonverlauf voll garantieren müssten - etwa über Bankgarantien. Insofern, so Duponts Hauptargument, sei die Regel "unverhältnismäßig" - weil sie durch genauso effiziente Maßnahmen ersetzt werden könne, die keine EU-Prinzipien verletzen. Spätestens diese Hürde hält der Sport- und EU-Rechtler für unüberwindlich.
Die Uefa bringt der Vorgang in die Bredouille. Financial Fairplay ist das Lieblingsprojekt von Präsident Michel Platini. Vorläufig verweist sie tapfer darauf, dass die EU-Kommission das FFP ja abgesegnet habe. Das mag stimmen, sagt Dupont. Am Ende könnten die EU-Richter in Luxemburg das ja ganz anders sehen.
FFP, sagt Dupont, verletze europäisches Wettbewerbsrecht und die Freiheitsprinzipien der EU. Im Kern attackiert Dupont Artikel 57 des FFP-Reglements: Dieser verlangt die Kostendeckung von Einnahmen und Ausgaben in den Klub-Etats. Wer an Uefa-Wettbewerben wie der Champions League teilnehmen will, darf nicht mehr investieren, als er einnimmt. Dupont moniert, diese Regelung schaffe inakzeptable Wettbewerbsbeschränkungen. Sie begrenze Investitionen und reduziere so "die Anzahl von Transfers und die Höhe von Transferausgaben, sie zementiert die bestehende Marktstruktur, hat deflatorische Effekte auf die Spielergehälter und konsequenterweise auf die Einnahmen der Spieleragenten" – letzteres ist die Hauptsorge des Klägers Striani.
Anwalt Dupont fährt alle Geschütze auf. Die kategorische Verpflichtung der Klubs auf kostendeckendes Wirtschaften verletzte fundamentale EU-Freiheiten wie freien Kapitalfluss und die Berufsfreiheit von Spielern und Agenten. Dabei sei es gar nicht nötig, den Klubs ein Ausgaben-Plus zu verbieten, es reiche aus, wenn sie die Deckung ihrer Überschusskosten vor Saisonbeginn für den gesamten Saisonverlauf voll garantieren müssten - etwa über Bankgarantien. Insofern, so Duponts Hauptargument, sei die Regel "unverhältnismäßig" - weil sie durch genauso effiziente Maßnahmen ersetzt werden könne, die keine EU-Prinzipien verletzen. Spätestens diese Hürde hält der Sport- und EU-Rechtler für unüberwindlich.
Die Uefa bringt der Vorgang in die Bredouille. Financial Fairplay ist das Lieblingsprojekt von Präsident Michel Platini. Vorläufig verweist sie tapfer darauf, dass die EU-Kommission das FFP ja abgesegnet habe. Das mag stimmen, sagt Dupont. Am Ende könnten die EU-Richter in Luxemburg das ja ganz anders sehen.