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Erfolgreiche Klimaklagen
Altmaier (CDU): Klimapolitik der Bundesregierung ist zu Recht korrigiert worden

Eine schnelle Umsetzung des Verfassungsgerichts-Urteils zum Klimaschutzgesetz ist nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wichtig für den gesellschaftlichen Frieden. Das Gesetz habe nicht sichergestellt, dass die Lasten der CO2-Reduktion gerecht über die Generationen verteilt würden.

Peter Altmaier im Gespräch mit Christoph Heinemann |
Peter Altmaier CDU, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Das Klimaschutzgesetz von 2019 sei das bisher am weitesten gehende Gesetz gewesen, es reiche aber dennoch nicht mehr aus, sagte Peter Altmaier im Interview, (IMAGO/Jürgen Heinrich)
Im Klimaschutzgesetz von 2019 hat die deutsche Regierung festgeschrieben, dass der CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Wie es danach weitergeht, ist nicht konkretisiert, obwohl die Europäische Union inzwischen gesetzlich festgeschrieben hat, dass sie bis 2050 klimaneutral werden möchte. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt: Die Bundesregierung muss die Planungen für 2030 bis 2050 konkretisieren.
Mit diesem Urteil sei die Klimapolitik zu Recht und mit guten Argumenten korrigiert worden, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Deutschlandfunk. Der Bundestag habe mit dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2019 ein sehr weitgehendes Gesetz beschlossen. Erst danach habe man sich in der EU auf Klimaneutralität bis 2050 verständigt. Dieses Ziel sei im Klimaschutzgesetz "noch nicht ausreichend reflektiert".
Altmaier sagte, man müsse "alles, was Karlsruhe von uns verlangt, auch tatsächlich umsetzen." Man solle also die Emissionsmengen und Reduktionsziele für die Jahre bis 2050 definieren und dann die Einhaltung auch von einer unabhängigen Stellee kontrollieren lassen. Würden Ziele nicht erreicht, müssten dann entsprechend die Anforderungen für das nächste Jahr verschärft werden. Altmaier betonte, er habe schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass es da noch Handlungsbedarf gebe.
Insel Pellworm, Luftbild vom Schleswig-Holsteinischen Nationalpark Wattenmeer
Deutsches Klimagesetz in Teilen verfassungswidrig
Dem deutschen Klimaschutzgesetz fehlen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Maßgaben, wie der Treibhausgas-Ausstoß nach 2031 reduziert werden solle. Bis Ende 2022 müsse der Gesetzgeber hier nachbessern.
Diese Bereitschaft zum Handeln hat der Koalitionspartner SPD bei der Union und insbesondere bei Wirtschaftsminister Altmaier hingegen nicht wahrgenommen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte am Tag der Urteilsverkündung, das Wirtschaftsministerium stehe "an vielen Stellen auf der Bremse". Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) habe bereits vorgeschlagen, die Minderungsziele bis zum Jahr 2040 festzulegen, das sei am Widerstand auch aus dem Wirtschaftsministerium gescheitert.
Das vollständige Interview im Wortlaut:
Christoph Heinemann: Ist die Klimapolitik der Bundesregierung, wie von Olaf Scholz gerade gehört, gescheitert?
Peter Altmaier: Sie ist korrigiert worden und, ich glaube, auch mit guten Argumenten und zu Recht. Die Bundesregierung hat lange diskutiert, sie hat lange gebraucht, weil das Klima-Thema sehr umstritten war. Sie hat sich dann geeinigt. Dieses Klimagesetz ist in einem zentralen Punkt seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Das haben die Karlsruher Richter deutlich gesagt. Es stellt nämlich nicht sicher, dass die Lasten, die aus den klimaschützenden Maßnahmen folgen, zwangsläufig folgen müssen, gerecht auf alle Generationen verteilt werden. Insofern ist das Urteil ein Erfolg für die jungen Menschen, die geklagt haben, aber es ist auch eine wichtige Orientierung für die Politik, und ich denke, wir haben jetzt die Aufgabe, das umzusetzen, und zwar möglichst bald und möglichst eins zu eins, damit es gesellschaftlichen Frieden gibt.
Dlf-Rechtsexpertin Gudula Geuther: Kreatives Urteil aus Karlsruhe (08:11) Die Richter hätten ein Recht auf Generationengerechtigkeit geschaffen, sagt die Dlf-Rechtsexpertin Gudula Geuther. Möglich geworden sei dieser durch den bisher kaum genutzten Paragraf 20a des Grundgesetzes.
Heinemann: Sind Sie Bremser?
Altmaier: Das hat mich nun wirklich etwas gewundert, weil das Klimaschutzgesetz ist seinerzeit im Koalitionsausschuss von Olaf Scholz verhandelt und auch so mit beschlossen worden. Als Fachminister war weder die Umweltministerin noch der Wirtschaftsminister bei diesen Besprechungen mit dabei. Deshalb kann ich auch nicht beurteilen, wer gebremst hat. Aber ich glaube, dass niemand Verständnis hat, wenn wir uns gegenseitig die Verantwortung zuschieben oder versuchen, Wahlkampf mit diesem wichtigen Thema zu machen.
Ich habe jedenfalls vor knapp einem Jahr, im September des letzten Jahres meine Vorschläge vorgelegt und da ist beispielsweise auch mit dabei, dass wir die Lasten aufteilen für jedes Jahr zwischen 2022 und 2050. Das ist nämlich das große Ziel, dass wir bis dahin klimaneutral sind, und ich kann mich nicht erinnern, dass der Kollege Finanzminister darauf in irgendeiner Weise positiv reagiert hätte. Aber das ist seine Sache. Ich glaube noch einmal: Es geht nicht um Streit, sondern auch Olaf Scholz und Peter Altmaier müssen jetzt gemeinsam dafür arbeiten, dass dieses Urteil befolgt wird und dass es umgesetzt wird.

"Gemeinsam der Verantwortung stellen"

Heinemann: Der Kollege Finanzminister sagte gestern, Bundesumweltministerin Schulze hätte durchaus Maßnahmen für 2040 festlegen wollen, sei aber an Ihnen gescheitert. Warum?
Altmaier: Noch einmal: Ich habe bisher das Prinzip gehabt, mich öffentlich nicht mit Regierungskollegen zu streiten. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass die Kollegin Schulze überhaupt jemals in diesem Prozess auf mich persönlich zugekommen ist, weil die wesentlichen Weichenstellungen im Koalitionsausschuss unter Anwesenheit des Vizekanzlers und auch der SPD-Partei und Fraktionsführung verhandelt und beschlossen worden sind. Deshalb tun wir gut daran, dass wir uns gemeinsam der Verantwortung stellen. Ich will mich nicht rausreden; ich bin ein Mitglied dieser Bundesregierung. Ich habe den Gesetzentwurf dann anschließend so wie Olaf Scholz auch mit beschlossen und wir müssen uns beide sagen lassen, dass dieser Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung ging, aber nicht ausreichend war, um die Rechte der jungen Generation und übrigens auch die Notwendigkeiten des Klimaschutzes zu beachten.
Heinemann: Wir wollen uns anhören, was Sie im Oktober 2019 gesagt haben, als das Gesetz verabschiedet wurde.
Peter Altmaier im Oktober 2019: "Das ist ein ganz zentraler Schritt zur Erreichung unserer Klimaziele und auch ein zentraler Schritt dafür, dass die Klimaziele marktwirtschaftlich und ohne Beeinträchtigung unserer Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden können."

Altmaier: Gesetz von 2019 war das bisher weitgehendste

Heinemann: Herr Altmaier, Unzufriedenheit klingt anders. Wieso waren Sie mit einem mangelhaften Gesetz zufrieden?
Altmaier: Ich habe gestern schon darauf hingewiesen, dass wir damals, 2019, das weitestgehende Gesetz beschlossen haben, das jemals die Regierung, der Bundestag auf den Weg gebracht haben zum Thema Klimaschutz. Aber danach ist etwas passiert, nämlich dass wir uns in der Europäischen Union darauf verständigt haben, in einer glaubwürdigen Weise bis 2050 spätestens klimaneutral zu werden. Das war in diesem Gesetz noch nicht ausreichend reflektiert und deshalb habe ich bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass wir weiteren Handlungsbedarf haben.
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Ich glaube übrigens auch, wenn wir dieses Urteil umsetzen, dass wir uns dann nicht einfach wieder hinlegen dürfen, sondern das Thema Klimaschutz wird und muss ein zentrales Thema unserer Arbeit bleiben. Dass der Wirtschaftsminister im Übrigen sehr dafür eintritt, dass Klimaschutz dann so gemacht wird, dass er funktioniert, aber dass auch Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben, dass der Wohlstand des Landes dadurch nicht gefährdet wird, das versteht sich von selbst. Aber das ist auch nach diesem Urteil möglich.

"Auch FDP und Grüne einbeziehen"

Heinemann: Olaf Scholz und Svenja Schulze wollen jetzt rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Sie, Herr Altmaier, haben eigene Vorschläge angekündigt. Wird es dann zwei Gesetzentwürfe derselben Regierung geben?
Altmaier: Ich glaube, dass wir die Verpflichtung haben, uns zu einigen. Ich habe mich als früherer Umweltminister und als Wirtschaftsminister mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Deshalb werde ich zeitnah Vorschläge vorlegen. Und ich rege an, dass wir uns als Regierung dann auch mit den wesentlichen und staatstragenden Oppositionsparteien zusammensetzen, dass wir in diese Gespräche auch Bündnis 90/Die Grünen, die FDP mit einbeziehen, weil es ja darum geht, dass wir ein Gesetz jetzt machen, das nicht nur den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, sondern auch zum gesellschaftlichen Frieden beiträgt und sicherstellt, dass wir unsere Klimaziele tatsächlich erreichen, auch wenn wir die Situation in 10, 20 oder 30 Jahren noch gar nicht kennen können. Wir müssen heute das menschenmögliche tun, damit das Klimaziel erreicht wird.
Heinemann: Welche konkreten CO2-Minderungsziele für die Jahre ab 2031 schlagen Sie vor?
Altmaier: Ich schlage vor, dass wir das, was auch Ziel aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist, was weltweit führend ist, nämlich Klimaneutralität bis 2050 spätestens, dass wir das umsetzen.

"Runterbrechen auf Emissionsmengen und auf Reduktionsziele"

Heinemann: Aber wie bis dahin? Darum geht es ja.
Altmaier: Ich sage ja, bis dahin, dass wir das runterbrechen auf Emissionsmengen und auf Reduktionsziele, die Jahr für Jahr zu erreichen sind, und dass es dazu ein sehr unabhängiges Monitoring gibt. Das heißt, es muss überprüft werden, sind diese Ziele in einem Jahr erreicht worden, oder muss die Tätigkeit und müssen die Anforderungen im nächsten Jahr verschärft werden. Das, glaube ich, ist das Mindeste, was wir tun müssen. Wir sind alle dabei, dieses Urteil auch gründlich zu studieren, und ich denke, wir sollten alles, was Karlsruhe von uns verlangt, auch tatsächlich umsetzen.
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Heinemann: Werden Sie das in dieser Legislaturperiode noch schaffen?
Altmaier: Ich sehe ein schmales Fenster der Gelegenheit, dass wir es schaffen können. Der Bundestag hat nicht mehr sehr viele Wochen, in denen er Gesetze diskutieren und verabschieden kann, aber wenn es gelänge, in den nächsten zwei, maximal drei Wochen zu einer Einigung zu kommen, die im Parlament breit getragen wird, dann hielte ich ein solches Vorhaben für aussichtsreich.
Heinemann: Herr Altmaier, ist das Urteil politisch gelesen ein Plädoyer für einen Regierungswechsel?
Altmaier: Nein, das ist es ganz sicherlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich sehr akkurat gehalten an das, was der Deutsche Bundestag als Parlament und die Bundesregierung selbst sich zum Ziel gesetzt haben, nämlich mit unserer Unterschrift zum Pariser Klimaabkommen, mit der Ratifizierung, mit unserem eigenen Klimaschutz-Gesetz, und deshalb macht das Bundesverfassungsgericht genau das, was seine Aufgabe ist und was es häufig gemacht hat. Es weist darauf hin, wo Nachbesserungsbedarf ist, und gerade dadurch trägt es ja dazu bei, dass der Klimaschutz nicht im Wahlkampf zerrieben wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Karlsruher Richter den jungen Menschen gerecht werden wollten, aber keinen Hinweis geben sollten, wen man im September diesen Jahres zu wählen hat.

Klimaschutz als Wahlkampfthema

Heinemann: Mit Sicherheit wird der Klimaschutz im Wahlkampf ein Thema sein. Armin Laschet möchte lieber mit der FDP koalieren als mit den Grünen. Welches Signal für den Klimaschutz sendet der Unions-Kanzlerkandidat damit?
Altmaier: Armin Laschet hat gestern dieses Urteil positiv kommentiert. Das hat mich sehr gefreut. Markus Söder, der bayerische Ministerpräsident hat es ebenfalls sehr positiv und auch sehr proaktiv kommentiert. Ich glaube zunächst einmal, dass die CDU/CSU bei dieser Frage sehr geschlossen agieren kann.
Zweitens: Es wird auch die FDP daran gemessen werden, ob sie in ihrem Wahlprogramm klare Bekenntnisse zum Klimaschutz aufnimmt. Die FDP hat gute junge Bundestagsabgeordnete wie zum Beispiel Herrn Köhler, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, und ich wünsche mir, dass die Parteiführung auf die auch stärker hört und sie einbindet.
Man kann Koalitionsfragen am Ende nicht generell davon abhängig machen, welche Partei von den demokratischen Parteien des Bundestages betroffen ist, aber es muss sich jeder fragen lassen, ob er denn in seinem praktischen Handeln und in seinen grundsätzlichen Prinzipien diesen Anforderungen genügt. Wir als CDU/CSU werden uns diesem Prozess unterziehen und ich würde mir sehr wünschen, dass alle anderen Parteien, nicht nur die FDP, das genauso tun.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.