Mark S. und seine Kunden hätten sich vor allem über Chats und Text abgesprochen, berichtet ARD-Doping-Experte Hajo Seppelt. Der ARD-Dopingredaktion liegen nun Protokolle mit tausenden von Nachrichten vor. "Und die geben schon ein sehr interessantes Bild davon ab, wie das abgelaufen ist", sagt Seppelt.
Codenamen für Athleten
Athleten seien mit Codenamen bezeichnet worden, in den Chats wurden Treffpunkte, Zeiten und Dopingmethoden besprochen. Aber auch, wie lange welches Präparat nachzuweisen sei und mit welchen Maßnahmen das Doping verschleiert werden könnte.
Zwei weitere deutsche Athleten sind unter den mutmaßlichen Kunden von Mark S.. Beide sind laut Seppelt Radsportler, einer noch aktiv, beide sind für renommierte ProTour-Teams gefahren und haben auch an der Tour de France teilgenommen.
Sportrechtlich verjähren Vergehen erst nach zehn Jahren
Weil die Vorwürfe 2012 und 2013 betreffen und damit mehr als fünf Jahre zurückliegen, können sie strafrrechtlich nicht mehr belangt werden. Sportrechtlich verjähren die Vergehen aber erst nach zehn Jahren und können somit noch bestraft werden.
DOSB-Präsident Alfons Hörmann fordert nun drakonische Strafen für die Beteiligten des Dopingsystems. Bis diese wirksam werden könnten, wird es aber noch eine Weile dauern. Die Hauptverhandlung für Mark S. wird wohl Mitte 2020 eröffnet werden.