Das Schweizer Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass die Regel nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung verstoße. Es sieht zwar ein, dass eine medikamentöse Behandlung ein wesentlicher Eingriff in die körperliche Integrität sei. Eine Verletzung der Persönlichkeit und der Menschenwürde läge aber nicht vor.
Das sehen einige Menschenrechtsorganisationen anders: Die Human Rights Watch kritisiert das Urteil des Bundesgerichts scharf und betont, dass diese Regel fundamentale Menschenrechte dieser Athletinnen verletzen würde.
Leichtathletikverband hat bestimmte Läuferinnen gesperrt
Die Grundlage für diese Regel waren vom Internationalen Leichtathletikverband in Auftrag gegebene Studien, die im letzten Jahr feststellten, dass ein Leistungsunterschied bei Sportlerinnen in der Leichtathletik auf einen erhöhten Testosteronwert zurückzuführen ist – allerdings nur bei gewissen Disziplinen.
Deshalb durften Leichtathletinnen, deren Testosteronwerte über dem Grenzwert von 5 Nanomol pro Liter Blut liegen, seit Mitte 2019 nicht mehr bei Langstreckenläufen zwischen 400 und 1.500 Metern starten.
Semenya will sich weiter einsetzen
Caster Semenya und auch andere Athletinnen weigern sich aber, Medikamente zu nehmen. Stattdessen meldete sich Semenya nach dem Urteilsspruch des Schweizer Bundesgerichts gestern zu Wort und betonte, auch in Zukunft weiterhin für Menschenrechte dieser Athletinnen kämpfen zu wollen.
Ob Semenya jetzt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen will, ließ sie noch offen. Für die Olympischen Spiele in Tokio im kommenden Jahr will sich Semenya aber zunächst einmal auf die 200-Meter-Distanz konzentrieren – dort dürfte sie nach Regelwerk auch mit erhöhtem Testosteronwert starten.