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Erklärwerk: Das EBITDA

In jedem Unternehmen fallen eine Menge Zahlen an: Umsatz, Gewinn, Cash-Flow und so weiter. Manche davon sind so markant, dass sie als betriebswirtschaftliche Kennzahlen taugen. Eine häufig genannte Kennzahl ist das EBITDA.

Von Martin Krinner |
    Die Abkürzung EBITDA steht für "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization". Zu Deutsch: Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf materielle und immaterielle Güter. Das EBITDA zeigt also an, welchen Gewinn das Unternehmen gemacht hätte, wenn es keine Abgaben an den Staat oder an Banken leisten müsste und kein Verschleiß an Produktions- und Anlagegütern zu verschmerzen wäre. Die Kosten für Material und Personal und andere betriebliche Aufwendungen, wie zum Beispiel für externe Berater werden aber vom Umsatz abgezogen. Das EBITDA – manche sprechen auch vom "operativen Ergebnis" – ist also in der Regel kleiner als der Umsatz und größer als der eigentliche Gewinn.

    Das EBITDA zeigt nicht das endgültige Betriebsergebnis. Die Aussagekraft ist also beschränkt. Wo macht die Zahl dennoch Sinn und wo sind die Grenzen?

    Stefan Wolff, Wirtschaftskorrespondent aus Frankfurt:

    "Wenn man sich die Gewinnsituation von verschiedenen Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern anschauen will – da gibt es dann unterschiedliche Arten der Besteuerung usw. –, da macht es durchaus Sinn, sich das EBITDA als Vergleichsinstrument heranzuziehen. Auf der anderen Seite ist es natürlich so, man kann die Gewinne schönrechnen, verzerren, vernebeln, denn es wird ja schlicht und ergreifend alles rausgestrichen, was wehtut. Ein Unternehmen, das große Investitionen getätigt hat, hohe Schuldenlasten abzutragen hat, kann mit dem EBITDA besser dastehen, als es in Wirklichkeit dasteht."

    2008
    Im Börsenboom der 90er-Jahre kam das EBITDA in Mode. Vor allem Börsenneulinge können mit einem saftigen operativen Ergebnis gut aussehen, obwohl sie vielleicht noch nicht einmal schwarze Zahlen schrieben. Seither hat sich die Kennzahl etabliert und fand 2008 Eingang ins deutsche Steuerrecht.