Der Europäischen Zentralbank, gegründet 1989, Sitz in Frankfurt am Main, wird Rechtsbruch vorgeworfen. Im Kern der Auseinandersetzung geht es um die Frage, ob sie mit dem Kauf von portugiesischen, griechischen oder italienischen Staatsanleihen ihrem obersten Ziel nachkommt, also einen stabilen Euro garantiert, oder ob sie genau damit gegen europäisches Recht verstößt.
Kritiker werfen ihr vor, gegen Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu handeln. Danach darf die EZB nämlich keine Staatsanleihen unmittelbar von den Zentralbanken der Mitgliedsländer erwerben.
Andererseits stabilisiert die EZB durch den Ankauf von Staatsanleihen schließlich den Eurokurs. Die Befürworter dieser Ankäufe argumentieren auch damit, dass sich Artikel 123 ja auf den "unmittelbaren" Erwerb der Staatsanleihen beziehe. Da die Anleihen aber nur mittelbar, auf dem sogenannten Sekundärmarkt von Dritten gekauft worden seien, liege kein Verstoß vor.
Erfüllt die EZB mit dem Kauf von Staatsanleihen im erweiterten Sinne ihren Auftrag, einen stabilen Euro zu garantieren, oder handelt sie widerrechtlich? Andreas Kolbe, Deutschlandfunk Wirtschaftsredaktion:
"Es ist sicher nicht die Kernaufgabe der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen zu kaufen, sondern deren Aufgabe ist es, für einen stabilen Euro zu sorgen. Aber das tut sie mit dieser Maßnahme, mit dem Kauf von Staatsanleihen sorgt die EZB dafür, dass es den Euro überhaupt weiter geben kann, und sie sorgt auch dafür, dass der Euro stabil bleibt, weil das Geld, was sie in die Staatsanleihen steckt, das saugt sie an anderer Stelle bisher raus, sodass nicht mehr Geld in den Umlauf kommt und dadurch auch im Augenblick keine inflationären Gefahren daraus erwachsen sollten."
Zahl: 187 Milliarden
In dieser Woche hat die Europäische Zentralbank ihre Käufe in europäische Staatsanleihen zurückgefahren, im Vergleich zur Vorwoche sogar mehr als halbiert. Addiert man aber die Anleihenkäufe der letzten 18 Monate, beläuft sich der Gesamtwert auf 187 Milliarden Euro. An allen Gewinnen und Verlusten, die aus diesen Ankäufen entstehen, ist die Bundesbank und damit der Steuerzahler mit 29 Prozent, also knapp einem Drittel, beteiligt.
Kritiker werfen ihr vor, gegen Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu handeln. Danach darf die EZB nämlich keine Staatsanleihen unmittelbar von den Zentralbanken der Mitgliedsländer erwerben.
Andererseits stabilisiert die EZB durch den Ankauf von Staatsanleihen schließlich den Eurokurs. Die Befürworter dieser Ankäufe argumentieren auch damit, dass sich Artikel 123 ja auf den "unmittelbaren" Erwerb der Staatsanleihen beziehe. Da die Anleihen aber nur mittelbar, auf dem sogenannten Sekundärmarkt von Dritten gekauft worden seien, liege kein Verstoß vor.
Erfüllt die EZB mit dem Kauf von Staatsanleihen im erweiterten Sinne ihren Auftrag, einen stabilen Euro zu garantieren, oder handelt sie widerrechtlich? Andreas Kolbe, Deutschlandfunk Wirtschaftsredaktion:
"Es ist sicher nicht die Kernaufgabe der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen zu kaufen, sondern deren Aufgabe ist es, für einen stabilen Euro zu sorgen. Aber das tut sie mit dieser Maßnahme, mit dem Kauf von Staatsanleihen sorgt die EZB dafür, dass es den Euro überhaupt weiter geben kann, und sie sorgt auch dafür, dass der Euro stabil bleibt, weil das Geld, was sie in die Staatsanleihen steckt, das saugt sie an anderer Stelle bisher raus, sodass nicht mehr Geld in den Umlauf kommt und dadurch auch im Augenblick keine inflationären Gefahren daraus erwachsen sollten."
Zahl: 187 Milliarden
In dieser Woche hat die Europäische Zentralbank ihre Käufe in europäische Staatsanleihen zurückgefahren, im Vergleich zur Vorwoche sogar mehr als halbiert. Addiert man aber die Anleihenkäufe der letzten 18 Monate, beläuft sich der Gesamtwert auf 187 Milliarden Euro. An allen Gewinnen und Verlusten, die aus diesen Ankäufen entstehen, ist die Bundesbank und damit der Steuerzahler mit 29 Prozent, also knapp einem Drittel, beteiligt.