Gesetzentwurf
Ermittler sollen künftig Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen künftig bei der Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern Software zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.

    Ein verdunkeltes Gesicht mit zahlreichen Punkten, die mit Linien verbunden sind.
    Symbolbild Gesichtserkennung. (mago images / Ikon Images / Gary Waters)
    Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser vor, wie eine Sprecherin bestätigte. Geplant ist demnach, dass Ermittler mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in den sozialen Netzwerken abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch der Abgleich von biometrischen Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet soll erlaubt werden.

    Anwendung etwa bei Bildmaterial zu islamistischem Terrorismus

    Die Sprecherin des Ministeriums sagte, die Sicherheitsbehörden brauchten zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder effektiv identifizieren und lokalisieren zu können. Als ein Anwendungsbeispiel nannte die Sprecherin Bildmaterial "im Bereich des islamistischen Terrorismus", etwa aus "Hinrichtungs- oder Foltervideos". Hier könne die Nutzung von Werkzeugen wie einer Software zur Gesichtserkennung "dazu beitragen, eine Person zu identifizieren und zu lokalisieren".

    Reaktion auf Festnahme von Ex-RAF-Terroristin Klette

    Die geplante Gesetzesänderung gilt auch als Reaktion auf die Festnahme der früheren RAF-Terroristin Klette. Ein kanadischer Journalist hatte die 65-Jährige bereits Monate zuvor mit einer Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht. Deutschen Ermittlern blieb dieses Vorgehen verwehrt.
    Eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an Bahnhöfen - soll nach Angaben des Bunndesinnenministeriums weiterhin verboten bleiben.
    Diese Nachricht wurde am 10.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.