Gesetzentwurf
Ermittler sollen künftig Gesichtserkennungs-Software einsetzen dürfen

Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen künftig bei der Fahndung nach mutmaßlichen Terroristen und Schwerverbrechern Software zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.

    Ein verdunkeltes Gesicht mit zahlreichen Punkten, die mit Linien verbunden sind.
    Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Deutschland zu erlauben. (mago images / Ikon Images / Gary Waters)
    Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser vor, wie eine Sprecherin bestätigte. Geplant ist, dass Ermittler mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf den Aufenthaltsort zu erhalten. Auch der Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Informationen soll erlaubt werden.
    Die geplante Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette im Februar. Ein kanadischer Journalist hatte die 65-Jährige bereits Monate zuvor mit einer Gesichtserkennungssoftware ausfindig gemacht. Deutschen Ermittlern blieb dieses Vorgehen verwehrt.
    Diese Nachricht wurde am 10.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.