Attentäter von Magdeburg
Ermittlungen bereits 2013, 2014 und 2015

Das Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern hat Details über die zurückliegenden Ermittlungen gegen den Attentäter des Anschlags von Magdeburg mitgeteilt. Danach drohte Taleb A. aus Unzufriedenheit mit der aus seiner Sicht langwierigen Bearbeitung seines Antrags auf Zulassung zur Facharztprüfung bereits im April 2013 in einem Telefonat einer Mitarbeiterin der Ärztekammer, dass "etwas geschehen" würde, das "international Beachtung finden" würde. Ebenfalls öffentlich wurden Vorfälle aus beiden Folgejahren.

    Plüschtiere, Kerzen und Blumen liegen am zentralen Gedenkort für die Opfer des Anschlags vor der Johanniskirche in Magdeburg.
    Plüschtiere, Kerzen und Blumen liegen am zentralen Gedenkort für die Opfer des Anschlags vor der Johanniskirche in Magdeburg. (picture alliance / dpa / Heiko Rebsch)
    "Er fragte die Mitarbeiterin, ob sie die Bilder aus Boston gesehen habe. So etwas würde dann hier auch passieren", informierte das Ministerium in einer Zusammenfassung über den aktuellen Kenntnisstand. Einen Tag zuvor, am 15. April 2013, waren beim Anschlag auf den Boston-Marathon drei Menschen getötet und 260 verletzt worden. Die Rostocker Staatsanwaltschaft beantragte dann den Angaben zufolge beim Amtsgericht Rostock am 18. April 2013 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung von Taleb A. in Stralsund, der auch erlassen wurde. Waffen, sonstige gefährliche Gegenstände oder Material zum Bau von Bomben seien aber nicht vorgefunden worden. 

    Drohbrief an Justizbehörde

    Aus den noch vorhandenen Dateien hätten sich darüber hinaus Anhaltspunkte auf eine weitere strafrechtliche Prüfung bei der Generalstaatsanwaltschaft ergeben. Danach schrieb Taleb A. am 31. August 2015 einen Brief an den Generalstaatsanwalt und führte unter anderem aus: "Aus rein postmodernem philosophischem Blickwinkel sind Sie schmutzige Bakterien die bald vernichtet werden sollen um das deutsche Volk vor Ihrer Gefahr zu schützen. Meine moralische Pflicht ist aber die Artikel 92 und 97 Abs. 1 des Grundgesetzes zu vernichten. Dafür bin ich bereit mein ganzes Leben zu bezahlen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Es wird aber nicht lange dauern. Die ganze Welt wird darüber reden." Die genannten Grundgesetzartikel beziehen sich auf die Rechtsprechung in Deutschland und die Stellung der Richter. Ein Ergebnis des Vorgangs könne aber aufgrund der gelöschten Akten nicht mehr ermittelt werden, berichtete das Justizministerium in Schwerin weiter.

    Auch 2014 liefen Ermittlungen

    Den Behörden liegt auch ein Hinweis auf ein möglicherweise weiteres strafrechtliches Verfahren vor. Nach Angaben des Justizministeriums wurde im Oktober 2014 gegen Taleb A. ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Dabei ging es um einen Vorfall am 17. Oktober 2014, bei dem Taleb A. sich vor dem Landgericht Rostock auf eine Decke gelegt hatte. An einem Koffer, den er neben sich platziert hatte, war dabei ein Plakat angebracht, auf dem unter anderem ein durchgestrichenes Gesicht von Adolf Hitler zu sehen war. Mit welchem Ergebnis dieses Ermittlungsverfahren endete, sei aufgrund der gelöschten Akten ebenfalls nicht mehr ermittelbar.
    In Magdeburg hatte ein 50 Jahre alter Mann mit seinem Auto auf dem Weihnachtsmarkt fünf Menschen getötet und rund 230 verletzt. Der Attentäter Taleb A. sitzt in Untersuchungshaft.
    Mit dem Thema befasste sich am Montag auch der Innenausschuss des Bundestages in einer Sondersitzung.
    Diese Nachricht wurde am 30.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.