Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur tritt mit Bystrons Einzug in das EU-Parlament die Immunitätsklausel in Kraft. Für sein bisheriges Bundestagsmandat hatte das deutsche Parlament den Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben. Diese Entscheidung ist jedoch nicht auf sein neues Mandat übertragbar. Erst wenn das EU-Parlament Bystrons Immunität aufhebt, können die Ermittlungen fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft München geht dem Verdacht der Geldwäsche und der Bestechlichkeit nach. Bystron bestreitet die Vorwürfe.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.