Parlamentarische Immunität
Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron müssen zunächst ruhen

Die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Bystron müssen zunächst unterbrochen werden.

    Petr Bystron sitzt auf einem Stuhl im Bundestag. Er sitzt zur Seite gelehnt und hält Daumen und Zeigefinger der linken Hand an den Kopf. Er schaut skeptisch.
    Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron (Archivbild). (picture alliance / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt / Geisler-Fotopres)
    Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur tritt mit Bystrons Einzug in das EU-Parlament die Immunitätsklausel in Kraft. Für sein bisheriges Bundestagsmandat hatte das deutsche Parlament den Schutz vor Strafverfolgung aufgehoben. Diese Entscheidung ist jedoch nicht auf sein neues Mandat übertragbar. Erst wenn das EU-Parlament Bystrons Immunität aufhebt, können die Ermittlungen fortgesetzt werden.
    Die Staatsanwaltschaft München geht dem Verdacht der Geldwäsche und der Bestechlichkeit nach. Bystron bestreitet die Vorwürfe.
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.