Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, es lägen keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vor. Die Ermittlungen waren nach einer Anzeige des Bundespolizeipräsidiums von Amts wegen aufgenommen worden. Der beschuldigte Mitarbeiter wurde verdächtigt, in insgesamt zehn Fällen Visa an Afghanen erteilt zu haben, obwohl dies aus verschiedenen Gründen nicht korrekt gewesen sei. Dazu erklärte nun die Staatsanwaltschaft, selbst wenn möglicherweise Verfahrensvorschriften nicht eingehalten worden seien, habe in jedem Fall die Berechtigung zur Einreise vorgelegen.
Derzeit gibt es noch zwei weitere Verfahren in der Sache in Berlin und in Brandenburg.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.