Generalbundesanwalt Harald Range hat die Kritik an den Ermittlungen gegen das Blog "Netzpolitik.org" wegen Landesverrats verteidigt. "Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht – auch nicht im Internet - schrankenlos", sagte er in Karlsruhe. Dies entbinde Journalisten nicht von Einhaltung der Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, sei Aufgabe der Justiz.
Diese Aufgabe könne die Justiz nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme sei. "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz." Ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage, ob die von dem Blog veröffentlichten Unterlagen ein Staatsgeheimnis seien, sei vom Bundesjustizministerium gestoppt worden, sagte Range weiter.
Range: Gutachtenauftrag wurde zurückgezogen
Der mit dem Gutachten betraute Sachverständige war laut Range zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass es sich bei den veröffentlichten Unterlagen tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handelt. "Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet."
Die komplette Erklärung von Generalbundesanwalt Harald Range können Sie hier nachlesen.
Der Blog "Netzpolitik.org" hatte über Pläne des Verfassungsschutzes berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten die Journalisten vertrauliche Unterlagen ins Netz. Der Verfassungsschutz erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Generalbundesanwalt Range leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen "Netzpolitik.org" ein. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit gerügt. Selbst die Bundesregierung ging zu Range auf Distanz.
(fwa/jst)