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Ermittlungen in München
Mutmaßlicher Mitwisser wieder freigelassen

Der mutmaßliche Mitwisser des Münchner Amokläufers ist nach seiner Festnahme wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl sei abgelehnt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der 16-Jährige soll sich kurz vor der Tat mit dem Schützen im Bereich des Tatorts getroffen haben. Beide hatten sich in der Psychiatrie kennengelernt.

    Blick auf das Olympia-Einkaufszentrum in München
    Der mutmaßliche Mitwisser soll den Täter kurz vor der Tat in der Nähe des Olympia-Einkaufszentrums in München getroffen haben. (dpa /picture alliance /Markus C. Hurek)
    Gegen den 16-Jährigen wird wegen des "Nichtanzeigens einer Straftat" ermittelt, weil er möglicherweise von dem geplanten Amoklauf wusste. Die Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl unter anderem wegen Verdunkelungsgefahr beantragt. Der Ermittlungsrichter sah laut der Behörde aber keinen dringenden Tatverdacht und auch keinen Haftgrund. Der 16-Jährige war am Sonntagabend festgenommen worden. Nach Angaben der Ermittler hatte er sich kurz vor der Tat mit dem Amokschützen im Bereich des Tatorts getroffen, möglicherweise hatte er auch von dessen Waffe gewusst.
    Oberstaatsanwalt Thomas Streinkraus-Koch stützte sich bei der Beantragung des Haftbefehls auf die WhatsApp-Kommunikation des 16-jährigen Freundes des Amokläufers mit dem Täter. Der 16-Jährige habe diesen Chat zwar zu löschen versucht, aber die Polizei habe den Verlauf der Kommunikation wiederhergestellt, sagte Steinkraus-Koch in München.
    Sympathie für Massenmörder Breivik
    Der jugendliche Afghane soll den Münchner Amokläufer im vergangenen Jahr in der Psychiatrie kennengelernt haben. Dort sei ihm bekannt geworden, dass der spätere Täter den norwegischen Massenmörder Breivik verehrt habe, sagte Steinkraus-Koch. In der Klinik habe der Amokläufer dem Afghanen gegenüber auch seinen Hass auf Menschen geäußert.
    Steinkraus-Koch erklärte, dass dieses Konglomerat aus dem gelöschten Chatverlauf, das Treffen in Tatortnähe und Verstrickungen bei der Vernehmung die Möglichkeit ergäben, dass der Beschuldigte wohl über die bevorstehende Tat informiert war. "Unserer Einschätzung nach haben sich zwei Einzelgänger getroffen", sagte Hermann Utz von der Kriminalpolizei.
    (fwa/cvo/kis/jcs)