Es ist ein Urteil, das weit über Deutschland hinaus mit Spannung erwartet wurde, denn Apple und Samsung fechten derzeit weltweit einen erbitterten Rechtsstreit aus, in Asien genauso wie in den USA und in Europa. Fast immer geht es um den gleichen Vorwurf, nämlich Ideenklau beziehungsweise die äußere Ähnlichkeit der Tablet-Computer, die Apple und Samsung produzieren. Nun steht fest: Samsung darf seine beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 und 8.9 nicht mehr in Deutschland verkaufen – denn damit verstoße das koreanische Unternehmen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so entschied heute das Oberlandesgericht Düsseldorf. Begründung: Samsung beute den guten Ruf von Apple aus. Gerichtssprecher Ulrich Egger:
"Samsung nutze in unlauterer Weise den guten Ruf des iPads, den Prestigewert aus, um seine Geräte zu verkaufen. Dies ist nach Auffassung des Senates ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sodass hier ein Verbot für Deutschland angeordnet ist."
Dieses Urteil ist für Apple allerdings nur ein Etappensieg, denn das Unternehmen hatte auf ein nicht nur in Deutschland geltendes, sondern ein europaweites Verkaufsverbot gehofft und deshalb behauptet, Samsung kopiere insbesondere die äußere Erscheinungsform des Tablet-Computers – das so genannte Geschmacksmuster. Dieser Ansicht wollten die Richter nicht folgen. Rahmenlose Flachbildschirme seien kein Alleinstellungsmerkmal von Apple. Samsung reagierte in einer ersten Stellungnahme enttäuscht auf das Urteil, wie Rechtsanwalt Max von Rospatt mitteilte:
"Wir können eine Verwechslungsgefahr in keinem Fall erkennen, der Kunde weiß, ob er ein Galaxy-Pad oder ein iPad kauft. Wir sind im Hauptsache-Verfahren anhängig,
und wir hoffen, dass wir dort das Urteil umdrehen können."
Der Streit zwischen den konkurrierenden Computer-Herstellern geht weiter, denn inzwischen wird bereits um das nächste Modell, das neue Galaxy Tab 10.1 von Samsung, gestritten. Wiederum sieht Apple allzu große Ähnlichkeiten zum eigenen Produkt. Am 9. Februar will das Düsseldorfer Landgericht sein Urteil verkünden – eine Tendenz zeichnet sich aber schon ab. In einer Anhörung kurz vor Weihnachten ließ die zuständige Richterin erkennen, dass das neue Samsung-Gerät sich deutlich vom Apple-Produkt unterscheide.
"Samsung nutze in unlauterer Weise den guten Ruf des iPads, den Prestigewert aus, um seine Geräte zu verkaufen. Dies ist nach Auffassung des Senates ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sodass hier ein Verbot für Deutschland angeordnet ist."
Dieses Urteil ist für Apple allerdings nur ein Etappensieg, denn das Unternehmen hatte auf ein nicht nur in Deutschland geltendes, sondern ein europaweites Verkaufsverbot gehofft und deshalb behauptet, Samsung kopiere insbesondere die äußere Erscheinungsform des Tablet-Computers – das so genannte Geschmacksmuster. Dieser Ansicht wollten die Richter nicht folgen. Rahmenlose Flachbildschirme seien kein Alleinstellungsmerkmal von Apple. Samsung reagierte in einer ersten Stellungnahme enttäuscht auf das Urteil, wie Rechtsanwalt Max von Rospatt mitteilte:
"Wir können eine Verwechslungsgefahr in keinem Fall erkennen, der Kunde weiß, ob er ein Galaxy-Pad oder ein iPad kauft. Wir sind im Hauptsache-Verfahren anhängig,
und wir hoffen, dass wir dort das Urteil umdrehen können."
Der Streit zwischen den konkurrierenden Computer-Herstellern geht weiter, denn inzwischen wird bereits um das nächste Modell, das neue Galaxy Tab 10.1 von Samsung, gestritten. Wiederum sieht Apple allzu große Ähnlichkeiten zum eigenen Produkt. Am 9. Februar will das Düsseldorfer Landgericht sein Urteil verkünden – eine Tendenz zeichnet sich aber schon ab. In einer Anhörung kurz vor Weihnachten ließ die zuständige Richterin erkennen, dass das neue Samsung-Gerät sich deutlich vom Apple-Produkt unterscheide.