Eine Hürde wurde genommen, allerdings die bei Weitem niedrigste. Den Gesetzentwurf von Bundesbildungs- und forschungsministerin Annette Schavan, CDU, hat das Kabinett einhellig angenommen. Art. 91b des Grundgesetzes soll um zwei Wörter erweitert werden: Nicht mehr nur "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" sollen künftig gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden können, sondern "Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen". Damit würde der Weg für den Bund frei werden, große Forschungsinstitute, etwa im Rahmen der Exzellenzinitiative, nicht mehr nur befristet, sondern dauerhaft zu finanzieren. Die Exzellenzinitiative läuft 2017 aus, mit hoher Wahrscheinlichkeit würden die Institute auch weiterhin in den Hochschulen angesiedelt bleiben: Dies, so Annette Schavan, sei wichtig, um in Zeiten einer internationalisierten Wissenschaftssystems global konkurrenzfähige Institutionen zu erhalten.
Der immer mal wieder zu hörende Vorwurf, der Bund wolle sich mit den Exzellenzinstituten die Rosinen aus dem Wissenschaftskuchen picken, so Annette Schavan, sei falsch:
"Natürlich muss das, was da an Dynamik erreicht worden ist, auch dauerhaft erhalten werden. Natürlich spielt auch die Zeit nach der Exzellenzinitiative eine Rolle. Aber im Vordergrund steht, oder besser gesagt: Thema sind verschiedene Facetten, die zur Internationalisierung des Wissenschaftssystems gehören. Von der Stärkung überregional bedeutsamer Forschungsbereiche über das Zusammenwirken von außeruniversitären und universitären Einrichtungen bis hin auch zu der Frage, wo die Stärkung von Veränderungen, die durch die Exzellenzinitiative geschafft worden sind, denn dauerhaft verankert werden können."
So weit, so gut. Schon dem Gesetzentwurf hatten Vertreter aus allen Parteien, Sprecher der Studentenschaft, der Hochschulen, auch des Wissenschaftsrats mehr oder weniger erfreut zugestimmt. Sofort hatte allerdings der Vorschlag die Runde gemacht, das Grundgesetz gleich so zu ändern, dass Kooperation zwischen Bund und Ländern auch bei den Schulen möglich werden würde. Das ist nun – erwartungsgemäß – nicht vorgesehen. Hier türmen sich große Probleme auf: Die Länder sind sich nicht einig. Schleswig-Holstein und Hamburg, dessen Bildungssenator Ties Rabe amtierender Präsident der Kultusministerkonferenz ist, haben die Abschaffung des Kooperationsverbotes bereits beantragt. Berlin und Brandenburg möchten es ebenfalls loswerden. Andere Länder, etwa Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern - sie sind dagegen. Schulbildung sei eine regionale Angelegenheit, die nur die Länder selber regeln könnten - dem befürchteten Berliner Zentralismus setzen sie einen Staatsvertrags der Länder entgegen, der über einheitliche Abschlussprüfungen den schulischen Wildwuchs lichten soll. Die Länder mögen sich erst einmal einigen, sagt Annette Schavan – und sich auf das jetzt Machbare besinnen:
"Niemand sagt ja, die Änderung des Art. 91b ist falsch! Jeder sagt, das ist richtig, aber wir wollen mehr. Ich sage, wissend um die höchst unterschiedliche Gemengelage bei den Ländern, wenn es um Schule geht, es braucht ja doch zunächst mal einen Konsens unter den Ländern über bildungspolitische Fragen, über Kooperation in der Bildungspolitik, bevor wir darüber ergebnisorientiert verhandeln können. Die Änderung, die das Kabinett jetzt verabschiedet hat, basiert auf Gesprächen mit den Ländern, die gesagt haben, bitte, das ist wichtig für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems, und das sollten wir jetzt tun!"
Und deshalb appelliere sie an alle Beteiligten, die Hochschulen jetzt nicht "im Regen stehen zu lassen". Aber die Widerstände sind groß: Die SPD möchte das Kooperationsverbot ganz abschaffen, ohne dabei die Bildungshoheit der Länder einzuschränken. Auch die Linkspartei, auch die Grünen sind für eine entsprechende Verfassungsänderung. Winfried Kretschmann, der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs hat bereits angekündigt, die beabsichtigte Lockerung des Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich gegebenenfalls zu blockieren.
Aber dennoch zeigte sich Annette Schavanan hoffnungsvoll, im Herbst eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu bekommen – und kündigte intensive Gespräche an.
Zu den heute in der "Augsburger Allgemeinen" von Martin Heidingsfelder, dem Gründer des Recherchenetzwerks "VroniPlag" erhobenen Plagiatsvorwürfen, wonach sich in der Doktorarbeit von Annette Schavan "auf über 33 Prozent der Seiten" Plagiate finden, sagte sie im Wesentlichen nur dies:
"Ich kann wirklich gut verstehen, dass Sie von mir mal gerne was hören würden. Ich sage aber heute nichts anderes als in den Wochen zuvor und in den Wochen bis Düsseldorf fertig ist. Aus Respekt vor der Wissenschaft und ich finde, das ist gar nicht so schwer und es ist auch für Sie nicht so schwer: zu warten, bis es soweit ist. Und dann können wir ganz viel darüber sprechen."
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So weit, so gut. Schon dem Gesetzentwurf hatten Vertreter aus allen Parteien, Sprecher der Studentenschaft, der Hochschulen, auch des Wissenschaftsrats mehr oder weniger erfreut zugestimmt. Sofort hatte allerdings der Vorschlag die Runde gemacht, das Grundgesetz gleich so zu ändern, dass Kooperation zwischen Bund und Ländern auch bei den Schulen möglich werden würde. Das ist nun – erwartungsgemäß – nicht vorgesehen. Hier türmen sich große Probleme auf: Die Länder sind sich nicht einig. Schleswig-Holstein und Hamburg, dessen Bildungssenator Ties Rabe amtierender Präsident der Kultusministerkonferenz ist, haben die Abschaffung des Kooperationsverbotes bereits beantragt. Berlin und Brandenburg möchten es ebenfalls loswerden. Andere Länder, etwa Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern - sie sind dagegen. Schulbildung sei eine regionale Angelegenheit, die nur die Länder selber regeln könnten - dem befürchteten Berliner Zentralismus setzen sie einen Staatsvertrags der Länder entgegen, der über einheitliche Abschlussprüfungen den schulischen Wildwuchs lichten soll. Die Länder mögen sich erst einmal einigen, sagt Annette Schavan – und sich auf das jetzt Machbare besinnen:
"Niemand sagt ja, die Änderung des Art. 91b ist falsch! Jeder sagt, das ist richtig, aber wir wollen mehr. Ich sage, wissend um die höchst unterschiedliche Gemengelage bei den Ländern, wenn es um Schule geht, es braucht ja doch zunächst mal einen Konsens unter den Ländern über bildungspolitische Fragen, über Kooperation in der Bildungspolitik, bevor wir darüber ergebnisorientiert verhandeln können. Die Änderung, die das Kabinett jetzt verabschiedet hat, basiert auf Gesprächen mit den Ländern, die gesagt haben, bitte, das ist wichtig für die Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems, und das sollten wir jetzt tun!"
Und deshalb appelliere sie an alle Beteiligten, die Hochschulen jetzt nicht "im Regen stehen zu lassen". Aber die Widerstände sind groß: Die SPD möchte das Kooperationsverbot ganz abschaffen, ohne dabei die Bildungshoheit der Länder einzuschränken. Auch die Linkspartei, auch die Grünen sind für eine entsprechende Verfassungsänderung. Winfried Kretschmann, der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs hat bereits angekündigt, die beabsichtigte Lockerung des Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich gegebenenfalls zu blockieren.
Aber dennoch zeigte sich Annette Schavanan hoffnungsvoll, im Herbst eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu bekommen – und kündigte intensive Gespräche an.
Zu den heute in der "Augsburger Allgemeinen" von Martin Heidingsfelder, dem Gründer des Recherchenetzwerks "VroniPlag" erhobenen Plagiatsvorwürfen, wonach sich in der Doktorarbeit von Annette Schavan "auf über 33 Prozent der Seiten" Plagiate finden, sagte sie im Wesentlichen nur dies:
"Ich kann wirklich gut verstehen, dass Sie von mir mal gerne was hören würden. Ich sage aber heute nichts anderes als in den Wochen zuvor und in den Wochen bis Düsseldorf fertig ist. Aus Respekt vor der Wissenschaft und ich finde, das ist gar nicht so schwer und es ist auch für Sie nicht so schwer: zu warten, bis es soweit ist. Und dann können wir ganz viel darüber sprechen."
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