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Etappensieg für Porsche

Nach langem juristischen Tauziehen hat Porsche vor dem Braunschweiger Landgericht einen wichtigen Etappensieg errungen. In zwei von insgesamt fünf Fällen wurde die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers vom Vorwurf der Marktmanipulation im Übernahmekampf mit Volkswagen vor vier Jahren entlastet.

Von Hilke Janssen |
    Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob Porsche seine Übernahmepläne für Volkswagen viel früher hätte offen legen müssen. Im Frühjahr 2008 war in einer Pressemitteilung der Porsche Dachgesellschaft noch keine Rede davon - ein halbes Jahr später hatte Porsche sich dann schon fast 75 Prozent an VW gesichert. Anleger, die auf einen bestimmten Aktienverlauf spekuliert hatten, verloren Millionen. Schadenersatzansprüche ergeben sich aus der Porsche-Mitteilung aber nicht, sagt die Sprecherin des Landgerichts Braunschweig, Maike Block-Cavallaro, denn die Richter sind der Meinung:

    "Dass die Pressemitteilung nicht als sittenwidrig einzustufen ist, weil der Inhalt nicht grob falsch ist. Der Inhalt der Pressemitteilung habe den Beschlusslagen im Unternehmen entsprochen."

    Für die klagenden Investoren ist es eine Schlappe. Ein privater Anleger und eine Schweizer Investmentgesellschaft hatten in den beiden ersten Verfahren gegen Porsche knapp fünf Millionen Euro gefordert. Die Braunschweiger Richter haben mit ihrer Entscheidung klar gemacht, dass Anleger für riskante Börsengeschäfte größtenteils selbst verantwortlich sind. Der Sprecher der Porsche SE, Albrecht Bamler, ist erleichtert - denn gegen das Unternehmen klagen noch andere Anleger.

    "Die beiden Urteile sind ein positives Signal. Auch in den weiteren Verfahren, die zum Teil anders gelagert sind, werden wir unsere Rechtsauffassung mit aller Konsequenz verteidigen."

    Die Kläger beeindruckt das wenig. Beteiligte Anwälte wollen jetzt prüfen, ob sie in Berufung gehen. Rechtsanwalt Andreas Lang, aus der Kanzlei Nieding und Barth, der ebenfalls Porsche-Kläger vertritt, hält die Entscheidung aus Braunschweig ohnehin nicht für wegweisend.

    "Überhaupt nicht und da bin ich auch ganz entspannt. Ich verweise auf die IKB-Verfahren. Da haben die Landgerichte und die Oberlandesgerichte in Düsseldorf über Jahre hinweg Klagen geschädigter Kapitalanleger zurückgewiesen bis dann der BGH einmal ein Machtwort gesprochen hat. Im Moment sieht es für IKB-Anleger sehr gut aus."

    Auch der Streit zwischen enttäuschten Anlegern und Porsche könnte sich noch über Jahre hinziehen, glaubt der Analyst Frank Schwope von der Nord LB in Hannover. Er sieht in den Entscheidungen des Landgerichts nur einen Teilsieg für Porsche. Und auch Gerichtssprecherin Maike Block-Cavallaro wagt keinen Ausblick auf die anderen Schadenersatz-Verfahren, die in Braunschweig noch anhängig sind. Inhaltlich drehen die sich zwar um die gleichen Vorwürfe wie in den beiden abgewiesenen Klagen - das müsse aber nichts heißen:

    "Ob die Entscheidungen so ausfallen, das kann man nicht sagen, weil die Frage, ob eine Schadensersatzpflicht gegeben ist, hängt von der Würdigung der Gesamtumstände, die die Parteien in den Verfahren vortragen, ab und das kann sich durchaus anders gestalten."

    Ab dem nächsten Frühjahr beschäftigt sich das Landgericht Braunschweig mit drei weiteren Schadenersatzverfahren - dann geht es nicht mehr nur gegen Porsche, sondern auch gegen Volkswagen. Der Streitwert in diesen Fällen ist etwa zehn Mal höher als bei den beiden ersten Klagen - er liegt bei etwa vier Milliarden Euro. Aber die Hürde, dieses Geld zu erstreiten, dürfte seit heute noch ein Stück höher liegen.