Zeitunglesen, E-Mails schreiben, Film anschauen: Irgendwann könnte das zu den normalen Beschäftigungen eines Autofahrers gehören. Dann nämlich, wenn der Computer übernimmt. Diese Technik aber wirft Fragen auf – rechtliche, um die sich die Politik kümmern muss. Etwa: Wer haftet bei einem Unfall mit einem autonom fahrenden Fahrzeug? Und ethische. Die soll eine 14-köpfige Expertengruppe unter Vorsitz des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio im Auftrag des Bundesverkehrsministers diskutieren. Diese Ethikkommission hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Eins der Themen: Welche Entscheidungen darf das Auto treffen, während der Fahrer mit etwas anderem beschäftigt ist?
Zwei Grundsätze stehen schon jetzt fest, sagt Verkehrsminister Alexander Dobrindt: "Sachschaden geht immer vor Personenschaden. Und ein weiterer Grundsatz heißt: Es darf keine Klassifizierung von Personen geben."
Heißt zum Beispiel: Muss ein Fahrzeug ausweichen, darf es nicht so programmiert sein, dass es beispielsweise das Leben einer Frau mit Kinderwagen höher wertet als das einer älteren Person, die gerade alleine unterwegs ist.
Für den Kommissionsvorsitzenden Di Fabio wirft das die grundlegende Frage auf: "Erlaubt man überhaupt eine Technik, die in ein solches Dilemma kommt?" Gehe man aber davon aus, dass diese Technik komme, dann stelle sich in der Tat die Frage:
"Wie priorisiert man, wenn man nur noch die Wahl hat, verschiedene Schäden in Kauf zu nehmen?"
Deutschland sei das erste Land weltweit, dass zur Klärung dieser Fragen eine solche Kommission eingesetzt habe, erklärte Verkehrsminister Dobrindt vor der Auftaktsitzung. Mitte nächsten Jahres soll die Kommission ihren ersten Zwischenbericht vorlegen.