In der BRK wird das gleiche Recht auf Arbeit, auf Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte und auf Zugang zu Berufsausbildung und Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen gefordert.
Das prüft die UNO und bewertet die Situation der Menschen mit Behinderungen in den Unterzeichnerstaaten, auch in Deutschland. In ihrem aktuellen Bericht zeigt sich die UNO allerdings besorgt über finanzielle Fehlanreize, Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt und abgetrennte Werkstätten in Deutschland. Das entspricht nicht der BRK, auch nicht dem seit 2009 geltenden deutschem Recht. Ein Etikettenschwindel?
Produktion: DLF 2016