Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Entsprechende Verbote in Tschechien und Polen verstoßen demnach gegen EU-Recht.
Gesetze in beiden Ländern räumen nur eigenen Staatsangehörigen das Recht ein, Mitglied einer politischen Partei zu werden. Bei Kommunalwahlen und den Europawahlen sind inzwischen aber EU-weit alle Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt. Die EU-Kommission sah in den polnischen und tschechischen Regelungen eine verbotene Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit und reichte gegen die beiden Länder Vertragsverletzungsklagen beim EuGH ein. Diesen wurde nun stattgegeben.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.