"Es ist eigentlich, genau genommen, ein schlafender Riese."
Erklärt Uwe Lahl. Der ehemalige Mitarbeiter im Bundesumweltministerium ist heute Sachverständiger der Grünen im Bundestag.
"Weil, das ist die wichtigste Regelung, die wir europaweit haben – auch in Deutschland. Das ist die Regelung, die festsetzt, was die Industrieunternehmen in die Luft, ins Wasser und in den Boden abgeben dürfen. Also, das wichtigste Umweltgesetz überhaupt."
Die EU will mit der Richtlinie erreichen, dass Industrieunternehmen sich regelmäßig auf den neuesten Stand der Umwelttechnik bringen, sprich: regelmäßig Anlagen und Filter modernisieren. Die EU gibt dazu konkrete Grenzwerte vor. Zudem werden Unternehmen etwa alle zehn Jahre neue Standards zum Schutz der Luft und des Wassers einhalten müssen. Die Bundesregierung will an diesen Vorgaben nicht viel ändern. Hubertus Bardt, Umweltexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.
"Man kann natürlich immer im Detail über vieles streiten. Aber die Grundlinie, dass man das, was in Europa passiert, möglichst eins-zu-eins umsetzen soll, halte ich für richtig, um dafür zu sorgen, dass man tatsächlich auch ein mehr oder weniger einheitliches Wettbewerbsumfeld in Europa hat, dass also alle in Europa nach den gleichen Regeln spielen. Was natürlich bedeutet, dass diejenigen, die bislang noch nicht so viel getan haben, sich stärker anstrengen müssen."
Viele Unternehmen in Süden oder Osten der EU werde also ihre Umwelttechnik verbessern müssen. Damit wird sich die Richtlinie für manche deutsche Unternehmen lohnen.
"Die deutsche Industrie macht Geschäfte damit, dass sie – und zwar gute Geschäfte damit –, dass sie Umwelttechnologien anbietet."
Trotzdem gibt es Streit. Da ist einmal der Grenzwert für Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Die Bundesregierung will die Emissionen des giftigen Metalls ab 2019 auf zehn Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresschnitt senken. Dagegen laufen Kraftwerksbetreiber Sturm. Es würde zu deutlichen Mehraufwendungen führen, Quecksilber aus dem Rauchgas abzutrennen, argumentiert etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Uwe Lahl hält diesen Grenzwert andererseits für nicht ehrgeizig genug. Kein Kohlekraftwerk in den USA darf ab 2016 mehr als 1,5 Mikrogramm im Monatsschnitt ausstoßen.
"Und da ist meine Empfehlung, dass wir dem amerikanischen Beispiel in dem Fall folgen. Was die amerikanische Kraftwerkswirtschaft kann im Bereich Kohleverbrennung, das muss die europäische oder deutsche Kraftwerksindustrie auch können"
Strittig ist ebenso, ob die Richtlinie einen Beitrag zur Energiewende liefern soll.
"Wir müssen auch an der Effizienzschraube drehen, das heißt also, effizientere Technologien ordnungsrechtlich verpflichtend machen. Und in diesem Zusammenhang böte sich diese Gesetzesnovelle jetzt an."
Sagt Uwe Lahl. Er will, dass Behörden Unternehmen verpflichten können, energieeffizienter zu arbeiten. Auch hier wehrt sich die Industrie. Um die CO2-Emissionen aus der Industrie zu senken, reiche der Emissionshandel, meint Hubertus Bardt.
"Wir haben bei CO2 ja einen anderen Weg gewählt. Bei CO2 hat man nicht gesagt, was eine einzelne Anlage ausstoßen darf, sondern man hat eine generelle Obergrenze eingeführt für die meisten Industrieanlagen und Stromerzeugungsanlagen."
Doch Lahl bleibt dabei, ...
"Weil, es gibt nicht nur Musterschüler in der Industrie. Es kann auch durchaus sein – ist auch in Vergangenheit so gewesen – dass mit Hilfe von kompetenten Behörden dann auch richtige Entscheidungen herbeigeführt wurden. Und zum Schluss waren sich alle einig, dass das eine gute Idee ist."
Ob sich der Umweltausschuss des Bundestages für schärfere Quecksilbergrenzwerte oder Energieeffizienzvorgaben einsetzen wird, ist zwar offen. Doch die Industrie weiß jetzt, womit sie möglicherweise rechnen muss, sollten nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr die Grünen mitregieren.
Erklärt Uwe Lahl. Der ehemalige Mitarbeiter im Bundesumweltministerium ist heute Sachverständiger der Grünen im Bundestag.
"Weil, das ist die wichtigste Regelung, die wir europaweit haben – auch in Deutschland. Das ist die Regelung, die festsetzt, was die Industrieunternehmen in die Luft, ins Wasser und in den Boden abgeben dürfen. Also, das wichtigste Umweltgesetz überhaupt."
Die EU will mit der Richtlinie erreichen, dass Industrieunternehmen sich regelmäßig auf den neuesten Stand der Umwelttechnik bringen, sprich: regelmäßig Anlagen und Filter modernisieren. Die EU gibt dazu konkrete Grenzwerte vor. Zudem werden Unternehmen etwa alle zehn Jahre neue Standards zum Schutz der Luft und des Wassers einhalten müssen. Die Bundesregierung will an diesen Vorgaben nicht viel ändern. Hubertus Bardt, Umweltexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.
"Man kann natürlich immer im Detail über vieles streiten. Aber die Grundlinie, dass man das, was in Europa passiert, möglichst eins-zu-eins umsetzen soll, halte ich für richtig, um dafür zu sorgen, dass man tatsächlich auch ein mehr oder weniger einheitliches Wettbewerbsumfeld in Europa hat, dass also alle in Europa nach den gleichen Regeln spielen. Was natürlich bedeutet, dass diejenigen, die bislang noch nicht so viel getan haben, sich stärker anstrengen müssen."
Viele Unternehmen in Süden oder Osten der EU werde also ihre Umwelttechnik verbessern müssen. Damit wird sich die Richtlinie für manche deutsche Unternehmen lohnen.
"Die deutsche Industrie macht Geschäfte damit, dass sie – und zwar gute Geschäfte damit –, dass sie Umwelttechnologien anbietet."
Trotzdem gibt es Streit. Da ist einmal der Grenzwert für Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Die Bundesregierung will die Emissionen des giftigen Metalls ab 2019 auf zehn Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresschnitt senken. Dagegen laufen Kraftwerksbetreiber Sturm. Es würde zu deutlichen Mehraufwendungen führen, Quecksilber aus dem Rauchgas abzutrennen, argumentiert etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag. Uwe Lahl hält diesen Grenzwert andererseits für nicht ehrgeizig genug. Kein Kohlekraftwerk in den USA darf ab 2016 mehr als 1,5 Mikrogramm im Monatsschnitt ausstoßen.
"Und da ist meine Empfehlung, dass wir dem amerikanischen Beispiel in dem Fall folgen. Was die amerikanische Kraftwerkswirtschaft kann im Bereich Kohleverbrennung, das muss die europäische oder deutsche Kraftwerksindustrie auch können"
Strittig ist ebenso, ob die Richtlinie einen Beitrag zur Energiewende liefern soll.
"Wir müssen auch an der Effizienzschraube drehen, das heißt also, effizientere Technologien ordnungsrechtlich verpflichtend machen. Und in diesem Zusammenhang böte sich diese Gesetzesnovelle jetzt an."
Sagt Uwe Lahl. Er will, dass Behörden Unternehmen verpflichten können, energieeffizienter zu arbeiten. Auch hier wehrt sich die Industrie. Um die CO2-Emissionen aus der Industrie zu senken, reiche der Emissionshandel, meint Hubertus Bardt.
"Wir haben bei CO2 ja einen anderen Weg gewählt. Bei CO2 hat man nicht gesagt, was eine einzelne Anlage ausstoßen darf, sondern man hat eine generelle Obergrenze eingeführt für die meisten Industrieanlagen und Stromerzeugungsanlagen."
Doch Lahl bleibt dabei, ...
"Weil, es gibt nicht nur Musterschüler in der Industrie. Es kann auch durchaus sein – ist auch in Vergangenheit so gewesen – dass mit Hilfe von kompetenten Behörden dann auch richtige Entscheidungen herbeigeführt wurden. Und zum Schluss waren sich alle einig, dass das eine gute Idee ist."
Ob sich der Umweltausschuss des Bundestages für schärfere Quecksilbergrenzwerte oder Energieeffizienzvorgaben einsetzen wird, ist zwar offen. Doch die Industrie weiß jetzt, womit sie möglicherweise rechnen muss, sollten nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr die Grünen mitregieren.