Das beschlossen die zuständigen EU-Minister bei einem Treffen in Luxemburg. Zuvor hatten sich die Mitgliedsstaaten auf die Verlängerung verständigt. Die Betroffenen müssen in der EU kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und haben etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis.
Nach Angaben des EU-Statistikamtes Eurostat waren in den 27 EU-Staaten zuletzt rund 4,2 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine registriert.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.