Darauf haben sich Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten in Brüssel verständigt. Der Einigung zufolge können Internetanbieter ihre Dienste weiterhin auf Inhalte mit sexuellem Missbrauch an Kindern überwachen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung.
Eigentlich hatte die EU-Kommission bereits 2022 einen Vorschlag vorgelegt, der Anbieter wie Google oder Facebook dazu verpflichten soll, ihre Inhalte nach kinderpornografischen Darstellungen zu durchsuchen. Kritiker befürchten eine Massenüberwachung. Auch Bundesjustizminister Buschmann hatte Bedenken geäußert. Es gilt als unwahrscheinlich, dass es bis zur Europawahl im Juni eine Einigung bei dem Thema gibt.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.