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EU-Gericht: Emissionshandel für Luftverkehr rechtens

Ab 2012 will die EU auch Airlines aus Nicht-EU-Ländern in den europäischen Handel mit Emissionsrechten einbeziehen. Flugverbände aus den USA und Kanada klagten dagegen vor dem Europäischen Gerichthof in Luxemburg - voraussichtlich ohne Erfolg.

Von Tonia Koch |
    Alle Fluggesellschaften, die von europäischen Flughäfen starten oder landen, werden ab dem kommenden Jahr Verschmutzungsrechte erwerben müssen, wenn sie weiter fliegen wollen. Diese Auffassung vertrat heute die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, Juliane Kokott. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob es sich um europäische oder nicht europäische Fluggesellschaften handele, so die Generalanwältin.

    Unwesentlich sei darüber hinaus auch, ob die Fluggesellschaften nur im europäischen Luftraum unterwegs seien oder Ziele in Übersee ansteuerten. Am Emissionshandel der Europäischen Union, der im kommenden Jahr starten soll, müssten sich eben alle beteiligen, die hier starteten oder landeten. Die Richterin hat damit der EU-Kommission und auch den europäischen Fluggesellschaften den Rücken gestärkt.

    Letztere fürchteten, dass sie Wettbewerbsnachteile erleiden, wenn lediglich die europäischen Airlines zur Kasse gebeten werden. Der heutige Spruch aus Luxemburg ist noch kein Urteil, aber in aller Regel folgen die Richter am Europäischen Gerichtshof der Empfehlung ihrer Generalanwälte. Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft fürchtet jedoch, dass sich die ausländischen Fluggesellschaften und Verbände von einem Urteil in der vorgezeichneten Richtung nicht wirklich beeindrucken lassen und Gegenmaßnahmen ergreifen werden. Eva-Maria McCormack:

    "Dies ist jetzt eine erste Stellungnahme zwischen einem Player und der EU-Kommission. Der Konflikt zwischen den anderen Drittstaaten und der Europäischen Kommission bleibt virulent. Wichtig ist für uns vor allem, dass nach dieser Stellungnahme die Politik schnell reagiert und sich um eine Lösung bemüht. Denn gerade in einer so internationalen Branche wie der Luftfahrt kann natürlich keine Wettbewerbsverzerrung entstehen, die ja, wenn die Einbeziehung der Drittstaaten nicht geregelt ist, massiv vorhanden wäre."

    Insgesamt dürften weltweit etwa 900 Fluglinien in den europäischen Emissionshandel einbezogen werden. Wobei zu Beginn des Handelssystems der überwiegende Teil der Zertifikate gratis zugeteilt wird, nur 15 Prozent müssen zunächst bezahlt werden. Berechnet werden die Verschmutzungsrechte nach dem Kohledioxid-Ausstoß des einzelnen Fluggerätes. Das heißt, moderne Flotten werden in diesem System begünstigt, weil sie weniger CO2 ausstoßen. Das ist mit ein Grund, warum sich zum Beispiel Airlines aus Indien oder China im internationalen Wettbewerb benachteiligt fühlen.

    Die Lufthansa zum Beispiel rechnet mit zusätzlichen Kosten für den Erwerb der Zertifikate in Höhe von etwa 350 Millionen Euro. Für den einzelnen Passagier aber seien die Klimaauflagen zu schultern, argumentiert die EU-Kommission. Ein Langstreckenflug von Paris nach Peking, rechnet die Kommission vor, verteuere sich um 7,50 Euro.