Migrationspolitik
EU-Rückkehrzentren dürfen nicht zu rechtsfreien Zonen werden

Die EU-Grundrechteagentur sieht die Idee der „Rückkehrzentren“ kritisch. Hier sollen ausreisepflichtige Migrantinnen untergebracht werden, ausgenommen sind schutzbedürftige Menschen. Auch hier müsse die EU-Grundrechtcharta gelten.

Kapern, Peter |
Ein langer Zaun an der EU-Außengrenze ist mit Stacheldraht verstärkt.
Die „Rückkehrzentren“ (bzw. „Return Hubs“ ) könnten an den EU-Außengrenzen entstehen (picture alliance / dpa / Ansgar Haase)