
Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen und die Stabilität der Eurozone zu sichern. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine waren zuletzt alle Defizitverfahren ausgesetzt worden.
EU-Finanzminister müssen noch zustimmen
Formell sind die Strafverfahren gegen die sieben genannten Länder noch nicht eingeleitet. Die Empfehlung der EU-Kommission bedarf noch der Zustimmung durch die EU-Finanzminister. Im November wird die Kommission dann Vorschläge vorlegen, wie schnell das Defizit gesenkt werden soll.
Das EU-Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Zudem darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. In Deutschland erwartet die EU-Kommission in diesem Jahr eine Defizitquote von 1,6 Prozent.
Diese Nachricht wurde am 19.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.