Demnach hat die Bundesrepublik die Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung bislang nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie gibt zum einen vor, bestimmte Taten im Zusammenhang mit Terrorismus zu bestrafen. Zum anderen soll dadurch auch der Schutz für Opfer von Terroranschlägen verbessert werden. Zudem ist die Kommission der Ansicht, dass nach einer EU-Verordnung Beschwerden nicht wirksam bearbeitet werden. Dabei gehe es etwa darum, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten, hieß es.
Berlin hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Falls das nicht passiert, kann die Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.