Die Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutschen PKW-Mautpläne kommt nicht überraschend. Bereits im April hatte Brüssel den Druck verstärkt und einen blauen Brief nach Berlin geschickt – verbunden mit der Aufforderung, die PKW-Maut zu ändern, weil sie mit europäischem Recht nicht vereinbart sei. Doch Verkehrsminister Alexander Dobrindt ließ schon damals die Kommission kalkuliert abblitzen und zeigte sich von der eigenen Rechtsauffassung überzeugt: "Es gibt offensichtlich eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der EU-Kommission. Okay. Aber dann wird die da geklärt, wo sie geklärt werden muss. Und das ist der Europäische Gerichtshof. Glauben sie mir – wir sind gerüstet für diese Auseinandersetzung beim EuGH. Wir wissen, dass wir im Recht sind."
Maut ja, aber nicht so
Ganz anders die Einschätzung der EU-Kommission, die deshalb heute Klage gegen die PKW-Maut vor dem EuGH eingereicht hat. Denn durch die Straßennutzungsgebühren würden Ausländer gegenüber den Angehörigen des Mitgliedslandes diskriminiert. Was wiederum mit den Regeln des EU-Binnenmarktes nicht vereinbar sei. Die Kommission kritisiert also nicht die Einführung der PKW-Maut, sondern ihre Konstruktion.
So wurde zeitgleich mit dem Maut-Gesetz auch ein Gesetz verabschiedet, wonach ausschließlich die in Deutschland zugelassenen PKW von der KFZ-Steuer in Höhe der Maut befreit werden. Was faktisch zu einer De facto-Befreiung von der Straßenbenutzungsgebühr ausschließlich für in Deutschland registrierte Fahrzeuge führe – und damit Ausländer diskriminiere, so die Kritik der Kommission. Zudem stößt sich Brüssel an den vergleichsweise hohen Preisen für die Kurzzeitvignetten – auch dadurch würden gerade Ausländer, die solche Vignetten bevorzugt kaufen dürften, über Gebühr benachteiligt.
Dobrindt bestreitet dies, jetzt haben die Richter am EuGH das letzte Wort. Bis zu einer Entscheidung dürften jedoch Jahre vergehen.