Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta ein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den Meta-Konzern eingeleitet.

    Die Ilustration zeigt die Apps von Instagram, Facebook und WhatsApp sind auf dem Display eines Smartphones zu sehen, indem sich das Logo des Internetkonzerns Meta.
    Neben WhatsAoo gehören Instagram und Facebook zum Meta-Konzern. (picture alliance / dpa / Jens Büttner)
    Demnach verstößt das Bezahlmodell für dessen Angebote Facebook und Instagram gegen die Wettbewerbsregeln der EU für digitale Märkte. Im November hatte Meta für beide Angebote eine kostenpflichtige Abo-Option eingeführt. Wollen Nutzer in beiden Online-Netzwerken keine Werbung mehr sehen, können sie eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen. Wer Facebook und Instagram dagegen weiter gratis nutzen will, muss personalisierte Anzeigen akzeptieren. Nach Einschätzung der Kommission zwingt dieses Modell die Nutzer, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version. Sie könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden dürfe.
    Das Abo-Modell war zuvor auch von der EU-Datenschutzbehörde als unvereinbar mit dem Verbraucherschutz kritisiert worden.
    Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.