Eine Rose, ein Anker, ein Liebesschwur – Tätowierungen sind so vielfältig wie zahlreich. Über die gesundheitlichen Risiken, wenn Bilder in die Haut gestochen werden, weiß man aber wenig. Obwohl eines völlig klar ist: Die Farben bleiben nicht nur dort, wo sie hin gestochen werden, erklärt Doktor Peter Laux vom Bundesinstitut für Risikobewertung.
"Ich bringe Tätowiermittel, das heißt, eine komplexe Mischung aus Pigmenten und anderen Stoffen in die Haut ein, dort kommen die Stoffe in Kontakt mit dem Blut und auch mit der Lymphflüssigkeit und sie können im Körper verteilt werden. Das heißt, sie können potenziell an jeden Ort des Körpers gelangen.
"Ich bringe Tätowiermittel, das heißt, eine komplexe Mischung aus Pigmenten und anderen Stoffen in die Haut ein, dort kommen die Stoffe in Kontakt mit dem Blut und auch mit der Lymphflüssigkeit und sie können im Körper verteilt werden. Das heißt, sie können potenziell an jeden Ort des Körpers gelangen.
Bis jetzt fehlen grundlegende Untersuchungen in denen geklärt wurde, ob dort mögliche negative Effekte entstehen."
Beim Tätowieren steht die Kosmetikverordnung Pate
In Deutschland regelt die Tätowiermittel-Verordnung, welche Mittel in die Haut gestochen werden dürfen und welche nicht. Grundlage dafür ist die europäische Kosmetikverordnung.
"Das heißt, es sind nur Stoffe erlaubt in Tätowiermitteln, die auch in kosmetischen Mitteln nicht verboten sind."
"Das heißt, es sind nur Stoffe erlaubt in Tätowiermitteln, die auch in kosmetischen Mitteln nicht verboten sind."
Blau 15 und Grün 7 genügen nicht der REACH-Verordnung
Erlaubt sind bisher auch die Farben Blau 15 und Grün 7, doch das könnte sich bald ändern. Die EU Kommission überlegt, diese beiden Farben zu verbieten. Nicht weil es auffällige Vorfälle mit diesen Farben gegeben hat, sondern weil ihre Dokumentation nicht den Anforderungen von REACH genügt: REACH ist eine EU-Chemikalienverordnung, die Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien schützen will. Peter Laux:
"Es ist so, dass die Studien, die für diese beiden Pigmente vorliegen, nicht den Anforderungen der REACH Verordnung genügen, zu großen Teilen. Und deshalb müssen diese Studien entsprechend der REACH Verordnung noch angefertigt werden, die Datenlücken geschlossen werden."
Wissenschaftlich ist das korrekt. Trotzdem hält Doktor Steffen Schubert, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Informationsverbund dermatologischer Kliniken ein Verbot der beiden Farben nicht für den richtigen Schritt.
"Zum einen die beiden Pigmente: Wenn die verboten werden, hilft das den Tätowierten in keinster Weise, Tatoofarbe wird dadurch nicht sicherer werden. Das sind UV-stabile Pigmente der alten Generation, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden und nicht besonders auffällig waren bisher. Im Gegensatz zu den Azopigmenten."
"Es ist so, dass die Studien, die für diese beiden Pigmente vorliegen, nicht den Anforderungen der REACH Verordnung genügen, zu großen Teilen. Und deshalb müssen diese Studien entsprechend der REACH Verordnung noch angefertigt werden, die Datenlücken geschlossen werden."
Wissenschaftlich ist das korrekt. Trotzdem hält Doktor Steffen Schubert, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Informationsverbund dermatologischer Kliniken ein Verbot der beiden Farben nicht für den richtigen Schritt.
"Zum einen die beiden Pigmente: Wenn die verboten werden, hilft das den Tätowierten in keinster Weise, Tatoofarbe wird dadurch nicht sicherer werden. Das sind UV-stabile Pigmente der alten Generation, die seit Jahrzehnten eingesetzt werden und nicht besonders auffällig waren bisher. Im Gegensatz zu den Azopigmenten."
Azopigmente sind erlaubt – aber riskanter
UV-stabil bedeutet: Diese Pigmente zerfallen nicht, wenn UV Strahlen auf die Tätowierung treffen. Azopigmente dagegen werden durch Sonnenlicht in mehrere andere Stoffe gespalten, die möglicherweise schädlich sind. Da Azopigmente vor allem für industrielle Produkte synthetisiert werden, wie Autolacke oder Druckerfarben, werden sie nicht auf ihre Wirkung unter der Haut geprüft. Obwohl sie in einem anderen sensiblen Bereich schon verboten sind, erzählt Steffen Schubert.
"Diese Azopigmente stehen im Verdacht, schwere Kontaktallergien auszulösen. In Bäckertüten wurden diese Azopigmente komplett verboten mittlerweile, weil dort der Farbstoff in Kontakt mit Lebensmitteln kommt, aber in Tätowierfarbe kann es zum Teil legal eingesetzt werden."
Sollte es zu einem Verbot von Blau 15 und Grün 7 kommen, die keine Azopigmente sind, befürchtet Steffen Schubert: Sie könnten durch neu synthetisierte Azopigmente ersetzt werden. Also durch Pigmente, über die man noch weniger weiß bezüglich ihrer gesundheitlichen Risiken.
"Diese Azopigmente stehen im Verdacht, schwere Kontaktallergien auszulösen. In Bäckertüten wurden diese Azopigmente komplett verboten mittlerweile, weil dort der Farbstoff in Kontakt mit Lebensmitteln kommt, aber in Tätowierfarbe kann es zum Teil legal eingesetzt werden."
Sollte es zu einem Verbot von Blau 15 und Grün 7 kommen, die keine Azopigmente sind, befürchtet Steffen Schubert: Sie könnten durch neu synthetisierte Azopigmente ersetzt werden. Also durch Pigmente, über die man noch weniger weiß bezüglich ihrer gesundheitlichen Risiken.
Möglicherweise ersetzen neue ungeprüfte Farben Blau 15 und Grün 7
"Insofern halte ich es für sinnvoller, diese ganze Stoffgruppe zu verbieten. Ich weiß, dass man komplett ohne Azopigmente auf dem Tätowiermarkt auskommen könnte - durch die ganze Farbpalette."
Es gibt noch viel zu erforschen auf dem Gebiet, aber für einige Farben steht jetzt schon fest: Sie dürfen nicht verwendet werden. Peter Laux empfiehlt daher:
"Jeder sollte sich vor der Tätowierung zeigen lassen, welches Tätowiermittel der Tätowierer einsetzen möchte, und man kann sich die Inhaltsstoffe dann selbst angucken, es besteht eine Deklarationspflicht. Und man kann auch im Internet recherchieren, ob das jeweilige Pigment, das dort in der Farbe enthalten ist, erlaubt ist oder ob es möglicherweise nicht zulässig ist in Tätowiermitteln."
Es gibt noch viel zu erforschen auf dem Gebiet, aber für einige Farben steht jetzt schon fest: Sie dürfen nicht verwendet werden. Peter Laux empfiehlt daher:
"Jeder sollte sich vor der Tätowierung zeigen lassen, welches Tätowiermittel der Tätowierer einsetzen möchte, und man kann sich die Inhaltsstoffe dann selbst angucken, es besteht eine Deklarationspflicht. Und man kann auch im Internet recherchieren, ob das jeweilige Pigment, das dort in der Farbe enthalten ist, erlaubt ist oder ob es möglicherweise nicht zulässig ist in Tätowiermitteln."