
Die Kommission wirft der ungarischen Regierung vor, eine Richtlinie zu den Rechten von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren nicht ordnungsgemäß umgesetzt zu haben. Konkret geht es um den Zugang zu einem Rechtsbeistand und das Recht auf Kommunikation im Zuge einer Festnahme. Die Kommission betont, auch für die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eines Mitgliedsstaates durch die anderen Mitgliedsstaaten bedürfe es gemeinsamer Mindestanforderungen.
Ungarn muss sich immer wieder vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstößen gegen das EU-Recht verantworten. Erst im Juni wurde das Land verurteilt, weil es Flüchtlingen keinen ausreichenden Zugang zu Asylverfahren gewährleistet.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.