
Die Regelungen sollen eigentlich im Juni kommenden Jahres in Kraft treten. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, zwei Schlüsselelemente schon vorher anzuwenden. Es geht um ein beschleunigtes Verfahren für Antragsteller aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von maximal 20 Prozent und um die Möglichkeit für Mitgliedsländer, weitere Herkunftsstaaten als sicher einzustufen. Die Kommission schlägt eine EU-weit gültige Liste sicherer Herkunftsstaaten vor. Dazu zählt sie auch Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und das Kosovo.
Das Europaparlament und der EU-Rat müssen sich nun mit den Vorschlägen befassen.
Diese Nachricht wurde am 16.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.