Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments hatten zuvor einen entsprechenden Kompromiss ausgehandelt, der nun final bestätigt wurde. Das Bundesumweltministerium teilte mit, künftig solle auch der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien ausgewiesen werden. Außerdem gebe es ab 2031 Mindestmengen für recyceltes Blei, Kobalt, Lithium und Nickel, wenn etwa Batterien für Elektrofahrzeuge neu produziert würden. Bundesumweltministerin Lemke bezeichnete die neuen EU-Regeln als Weichenstellung.
Die Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde 2020 vorgestellt hatte. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling sollen Batterien in der EU umweltfreundlicher werden. Ziel ist auch eine längere Lebensdauer der Batterien sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Gewinnung wichtiger Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt.