58 Millionen Europäer, die älter als 15 Jahre sind, besitzen kein Girokonto. 25 Millionen von ihnen können keines eröffnen, obwohl sie es gerne würden. Nach dem Willen des Europaparlaments sollen diese Zahlen kleiner werden, denn nach Ansicht der Abgeordneten ist ein Konto für das tägliche Leben unerlässlich. Sie stimmten am Donnerstag in Straßburg für ein Gesetz, dass das Girokonto zu einem Bürgerrecht macht. Die Pläne benötigen allerdings noch die Zustimmung der EU-Staaten und könnten frühestens 2016 in Kraft treten.
Mehr als 500.000 Menschen in Deutschland ohne Bankkonto
In Deutschland beläuft sich die Zahl der Menschen ohne Bankkonto unterschiedlichen Schätzungen zufolge auf 500.000 bis rund 700.000. Betroffen sind vor allem Menschen in Geldnot, die nach Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennung in eine finanzielle Abwärtsspirale geraten sind. Häufige Gründe für Absagen der Banken sind Kontopfändungen oder Einträge in Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. "Das Recht auf ein Basiskonto beendet endlich den Ausschluss dieser Menschen vom wirtschaftlichen Leben", sagte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt.
Ein Leben ohne Konto ist sehr teuer
Menschen ohne Bankkonto müssen mit zahlreichen Schwierigkeiten leben. Ein Telefonvertrag, eine Mietwohnung oder eine Arbeitsstelle sind ohne Girokonto nahezu unerreichbar - denn wie erklärt man einem potenziellen Arbeitgeber, dass man seinen Lohn gerne bar ausgezahlt hätte oder einem Vermieter, dass man das Geld für die Miete jeden Monat vorbeibringt?
Einzahlungen auf fremde Konten sind trotzdem notwendig, denn auch Menschen ohne Konto müssen Rechnungen wie beispielsweise für Strom oder Gas bezahlen. Die Bareinzahlungen ziehen jedoch meist hohe Gebühren nach sich, und umgekehrt ist sogar die Barauszahlung des Arbeitslosengeldes mit Kosten verbunden. Das neue EU-Gesetz soll den Menschen ohne Konto nun dazu verhelfen, wieder reibungslos am Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Basiskonto soll grundsätzliche Zahlungsfunktionen bieten
Jeder, der seinen Wohnsitz in einem der 28 EU-Mitgliedsländer hat, soll Zugang zu einem Girokonto bekommen. Das Gesetz gilt auch für Obdachlose oder Asylbewerber, die in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind. Der Rechtsanspruch auf ein Girokonto soll bei jeder Geschäftsbank im Heimatland gelten. Das Parlament ging damit über die EU-Kommission hinaus, die diese Pflicht auf eine Bank pro EU-Staat beschränken wollte.
Das sogenannte Basiskonto soll grundlegende Zahlungsfunktionen umfassen, also Lastschriften, Überweisungen oder auch Online-Zahlungen. Der Inhaber kann sein Konto aber nicht überziehen. Die Forderung der Linkspartei nach kostenlosen Konten wurde allerdings vom Parlament nicht erfüllt. Es heißt nun lediglich, dass die Gebühren niedrig sein sollen.