
Die Abgeordneten beschlossen in Straßburg einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst Ende Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen. Verbunden mit der Verschiebung sind auch inhaltliche Veränderungen. Einzelheiten müssen noch festgelegt werden.
Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht zu nehmen. Auf massiven Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen.
Damit die Änderung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, bedarf es noch der Zustimmung der EU-Staaten. Diese gilt als Formsache.
Diese Nachricht wurde am 03.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.