Für amerikanische Internet-Konzerne könnte es künftig viel schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. In einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam ein zentraler Gutachter zu dem Schluss, dass die Informationen dort nicht ausreichend vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt seien. Die grundlegende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, mit der das Datenschutz-Niveau der USA als ausreichend eingestuft wurde, sei deshalb ungültig, erklärte Generalanwalt Yves Bot. Auch abgesehen davon können aus seiner Sicht nationale Behörden jederzeit die Daten-Weitergabe stoppen.
Der EuGH ist an Rechtsgutachten nicht gebunden - folgt ihnen aber in den meisten Fällen. Schließt sich das Gericht dem Gutachten an, wäre das Geschäft Tausender US-Unternehmen in Europa massiv betroffen. Ein Urteil in diese Richtung würde das "Safe Harbor"-Abkommen, das die Datenweiterleitung in die USA zulässt, ins Wanken bringen.
Facebook-Kritiker hatte das Verfahren ausgelöst
Geklagt hatte Datenschutz-Aktivist und Jurist Max Schrems aus Österreich, der durch die Weitergabe der Facebook-Daten von der Europa-Zentrale in Dublin an Server in den USA seine Rechte verletzt sah. Schrems hatte sich 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass seine Daten in den USA nicht genügend vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Die irischen Datenschützer lehnten Schrems Beschwerde unter anderem mit Verweis auf die Entscheidung der EU-Kommission von 2000 ab.
Die Fraktion der Grünen im Bundestag nannte das Ergebnis des Rechtsgutachtens einen "Paukenschlag". Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen sei klar, dass der angemessene Datenschutz in den USA nicht gewährleistet sei. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
(ach/tj)