
Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss den Plänen zufolge künftig aber in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen. Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen die EU-Länder erneut eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden. Vorgeschrieben werden soll außerdem eine Probezeit von zwei Jahren.
EU-weiter digitaler Führerschein
Mit der Reform soll bis 2030 ein digitaler Führerschein EU-weit zum Standard werden, der etwa über ein Smartphone abgerufen werden kann. Führerscheininhaber können darüber hinaus einen physischen Ausweis beantragen.
Keine Gesundheitstests für Senioren
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass ältere Menschen ihren Führerschein öfter als jüngere Menschen erneuern lassen müssen – und dafür medizinische Tests vorzulegen sind. Sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedsstaaten lehnten das ab. Auch der amtierende Bundesverkehrsminister Wissing (parteilos) hatte sich in den Verhandlungen in Brüssel gegen Gesundheitstests für ältere Autofahrer eingesetzt.
Wie geht es jetzt weiter?
Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.