Es soll verhindern, dass Beschäftigte solcher Internet-Unternehmen als Selbstständige gelten, obwohl ihnen eigentlich ein Angestellten-Status mit Rechten wie einem Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten zusteht. Nach dem Willen der EU-Staaten soll künftig als Angestellter gelten, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen sowie Regeln für das Auftreten oder Verhalten der Beschäftigten.
Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Er wird nun mit dem Europäischen Parlament abgestimmt. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung in Luxemburg, weil die FDP den Vorstoß ablehnt.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.