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Arbeitsrecht
EU-Staaten wollen Arbeiter von Online-Diensten besser schützen

Beschäftigte von Online-Lieferdiensten und Fahrdienst-Vermittlern sollen in der EU besser davor geschützt werden, dass ihnen Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden. Eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten sprach sich im Europäischen Rat in Luxemburg für ein entsprechendes Gesetz aus, wie die schwedische Ratspräsidentschaft mitteilte.

    Ein Fahrradkurier fährt mit seinem Fahrrad durch den Stadtverkehr in Berlin.
    Fahrradkuriere im Stadtverkehr. (picture alliance / dpa / Gregor Fischer)
    Es soll verhindern, dass Beschäftigte solcher Internet-Unternehmen als Selbstständige gelten, obwohl ihnen eigentlich ein Angestellten-Status mit Rechten wie einem Mindestlohn und geregelten Arbeitszeiten zusteht. Nach dem Willen der EU-Staaten soll künftig als Angestellter gelten, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen sowie Regeln für das Auftreten oder Verhalten der Beschäftigten.
    Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Er wird nun mit dem Europäischen Parlament abgestimmt. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung in Luxemburg, weil die FDP den Vorstoß ablehnt.
    Diese Nachricht wurde am 13.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.