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EU-Strafmaßnahmen gegen Russland
Sanktionen treten in Kraft

Die 28 EU-Regierungen haben die Wirtschaftssanktionen gegen Russland jetzt offiziell beschlossen. Am Freitag treten sie in Kraft. Mit den Strafmaßnahmen soll Russlands Präsident Wladimir Putin dazu gebracht werden, die moskautreuen Separatisten in der Ostukraine nicht länger zu unterstützen. Der Kreml fand seinerseits entsprechende Antworten.

    Menschen stehen am 18.03.2014 in Simferopol (Ukraine) vor einer Filiale der russischen Bank Sberbank in einer Schlange um Geld abzuheben.
    Die russische Sberbank, die auch zahlreiche Filialen im Ausland wie hier in der Ukraine hat, steht auf der Sanktionsliste der EU. (dpa / Hannibal Hanschke)
    Die Wirtschaftssanktionen zielen vor allem darauf ab, russischen Banken den Zugang zu den Kapitalmärkten der EU zu erschweren. Auf der neuen EU-Liste stehen die Sberbank, VTB, Gazprom-Bank, VEB und die russische Landwirtschaftsbank.
    Diese Institute mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung dürfen in der EU keine Anleihen, Aktien oder andere Wertpapiere mehr verkaufen. Wörtlich heißt es in der Verordnung: "Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen, die nach dem 01. August 2014 begeben wurden, zu kaufen, zu verkaufen, Vermittlungs- oder Hilfsdienste dafür zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln."
    Waffenembargo nimmt bereits geschlossene Verträge aus
    Zu den neuen Sanktionen gehört auch ein Waffenembargo. Es betrifft sämtliche Rüstungsgüter, die in einer entsprechenden Liste enthalten sind, allerdings nur künftige Verträge. Altverträge - beispielsweise Frankreichs Lieferung von zwei Hubschrauberträgern im Wert von 1,2 Milliarden Euro - dürfen noch abgewickelt werden.
    Außerdem besteht ein Ausfuhrverbot für zivil und militärisch nutzbare Güter an das russische Militär und ein Lieferstopp für Spezialgeräte zur Ölförderung. Für bestimmte Technologiegüter muss künftig eine Genehmigung bei den nationalen Behörden eingeholt werden. Ausrüstung für die Erdgasindustrie ist von den Strafmaßnahmen allerdings ausgenommen.
    Russland weitet Strafen ebenfalls aus
    Als Antwort auf die westlichen Sanktionen weitete Russland seine Strafen aus. Die Verbraucherschutzbehörde verhängte einen Importstopp gegen ukrainische Säfte. Sie begründete dies mit nicht eingehaltenen Zollvorschriften. Am Mittwoch hatte Russland bereits die Zufuhr von Obst und Gemüse aus dem EU-Land Polen gestoppt. Das Außenministerium in Moskau kündigte zudem eine Erhöhung der Energiepreise für Europa an.
    (tzi/tön)