Teile von Presseartikeln würden kopiert und vermarktet, ohne den Verlagen auch nur einen Cent zu zahlen – beklagen sich der Verband der deutschen Zeitschriftenverleger und der Bundesverband der Zeitungsverlage in ganzseitigen Anzeigen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments sollten sich deshalb für ein Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene einsetzen.
Mit diesem neuen Recht für Verlage sollen Online-Plattformen für die Nutzung selbst kleinster Textausschnitte zahlen. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem Google News ab, es würde aber auch alle anderen Seitenbetreiber betreffen. Die Verlage erhoffen sich so mehr Geld für ihre Online-Aktivitäten und trommeln seit Monaten dafür.
Netzaktivisten fürchten hingegen viele Nebenwirkungen eines Leistungsschutzrechts: Es werde kein Mindestmaß an Schöpfungshöhe definiert, also auch keine Mindes-Textlänge, so dass auch einfachste Formulierungen darunter fallen könnten. Inhalte könnten nicht mehr wie heute auf Facebook oder Twitter verlinkt werden, kurze Textausschnitte zu zeigen wäre dann kostenpflichtig. Damit würde sich das Netz grundlegend verändern, ohne dass die Verlage etwas davon hätten, so die Kritik.
Kritik am Leistungsschutzrecht
Denn: Am Ende würden die betroffenen Plattformen die Inhalte der Verlage einfach nicht mehr anzeigen, anstelle für das Leistungsschutzrecht zu zahlen. Und: Weil Details wie die Textlänge, ab der bezahlt werden muss, im Gesetzentwurf nicht geregelt sind, drohe massive Rechtsunsicherheit.
Neben den großen Verlagen und ihren Verbänden – allen voran Springer-Chef Mathias Döpfner – setzen sich auch Nachrichtenagenturen für ein Leistungsschutzrecht ein, da auch ihre Angebote darunter fallen sollen. Ihnen gegenüber steht ein Bündnis aus Netzaktivisten und Bürgerrechtsgruppen, aber auch Verbänden wie dem IT-Branchenverband bitkom oder dem Bundesverband Deutsche Startups. Außerdem haben sich über 200 Wissenschaftler gegen ein EU-Leistungsschutzrecht ausgesprochen.