![Ein Beamter der Polizei steht mit einem Laser für die Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen an einer Straße. Ein Beamter der Polizei steht mit einem Laser für die Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen an einer Straße.](https://bilder.deutschlandfunk.de/93/19/d5/1c/9319d51c-0ea6-43a0-ac06-8e9c8de629d7/regeln-vier-100-1920x1080.jpg)
Das Europaparlament teilte mit, derzeit würden etwa 40 Prozent der im Ausland begangenen Verstöße nicht geahndet. Unterhändler hätten sich mit Vertretern der Mitgliedsstaaten darauf verständigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Behörden des Heimatlandes von Verkehrssündern sollen künftig Bußgelder und Geldstrafen eintreiben können, die in anderen Staaten verhängt wurden. Voraussetzung sei, dass der Staat, in dem das Vergehen begangen wurde, darum bitte. Zudem müssten die Sanktion mehr als 70 Euro betragen und alle anderen Rechtswege bereits ausgeschöpft sein. - Parlament und nationale Ministerien müssen noch über die Einigung abstimmen.
Diese Nachricht wurde am 13.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.