Europäischer Gerichtshof
EuGH: 13 Milliarden Euro Steuernachzahlung bei Apple, Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Urteile gegen Apple und Google zu milliardenschweren Strafen und Steuernachzahlungen bestätigt. Bei Apple geht es um 13 Milliarden Euro Steuerforderungen plus Zinsen.

    Das Logo des US-Technologieunternehmens Google wird auf einem Smartphone angezeigt, im Hintergrund abgebildet ist das Apfel-Logo des amerikanischen Konzerns Apple.
    Die Entscheidungen gegen Google und Apple wurden vom Europäischen Gerichtshof bestätigt (Symbolbild). (IMAGO / SOPA Images / Omar Marques )
    Die EU-Kommission hatte das Geld 2016 von Apple gefordert und argumentiert, das US-Unternehmen habe jahrelang in Irland unrechtmäßig Vergünstigungen erhalten. Apple hatte erfolgreich vor dem EU-Gericht gegen das Urteil geklagt. Deshalb ging die EU-Kommission vor dem EuGH in Berufung.
    Google muss eine 2017 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro zahlen. Die Strafe wurde verhängt, weil Google seinen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt und so laut EU-Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.

    Wettbewerbs-Kommissarin Vestager zufrieden

    Die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Vestager, äußerte sich zufrieden über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen die US-Unternehmen Google und Apple. Die Richtersprüche seien ein großer Sieg für die europäischen Bürger und die Steuergerechtigkeit, sagte Vestager in Brüssel.
    Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Giegold, teilte mit, das Urteil zu Google Shopping sei richtig. Aber es komme nach 15 Jahren Verfahrensdauer zu spät. Giegold verwies in dem Zusammenhang auf Maßnahmen, die der Gesetzgeber schon 2021 ergriffen habe. Außerdem sei es wichtig, "dass die EU heute mit konkreter Regulierung im Digital Markets Act die Gatekeeper zu schnellerer compliance zwingen kann".
    Diese Nachricht wurde am 10.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.