Die Verwendung eines solchen Organismus "zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" ist "grundsätzlich patentierbar", heißt es in dem Urteil der Luxemburger Richter. Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln könne, falle nicht unter den Begriff des Embryos. Wie der EuGH schon im Jahr 2011 im sogenannten Brüstle-Urteil feststellte, beginnt das Patentverbot damit, sobald die Zellen befruchtet werden. Dies umfasst auch künstlich hergestellte Embryonen, die sich zu einem Menschen entwickeln können.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage der International Stem Cell Corporation, die in Großbritannien ein Patent auf ihr Verfahren beantragt hatte, welches aber von den Behörden mit Verweis auf die bisherige europäische Rechtssprechung abgewiesen wurde. Nun hat die Firma mit Sitz in Kanada ihre Chancen verbessert, ihr Verfahren doch patentieren zu lassen.
Pluripotente Stammzellen besonders von Interesse
Die ISCO erzeugt Stammzellen aus unbefruchteten Eizellen, bei denen durch bestimmte chemische, mechanische oder elektrische Methoden die Zellteilung aktiviert wurde. Diese Zellen können sich aber wohl nicht zu einem Menschen entwickeln - ob das tatsächlich so ist, müssen nun britische Gerichte entscheiden.
Solche pluripotenten Stammzellen sind unter Forschern von großem Interesse, weil sie sich zu jeder beliebigen Körperzelle entwickeln können und damit auch für die Bekämpfung von Krankheiten in Frage kommen.
(pr/bor)