
Das Gericht in Luxemburg beanstandete, dass die Suspendierung im Jahr 2020 von der inzwischen aufgelösten Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens verfügt wurde. Da diese Kammer an sich unvereinbar mit EU-Recht gewesen sei, gelte das auch für deren Entscheidungen, so das Urteil.
Betroffen war damals der Warschauer Bezirksrichter Tuleya, einer der prominentesten Kritiker der Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Die polnische Staatsanwaltschaft hatte ihm unter anderem eine Überschreitung seiner Kompetenzen vorgeworfen. Tuleya hatte bei der Urteilsverkündung in einem für die PiS unangenehmen Verfahren Medienvertreter im Gerichtssaal zugelassen. Seine Suspendierung wurde bereits im vergangenen Jahr vom Nachfolge-Gremium der Disziplinarkammer wieder aufgehoben.
Diese Nachricht wurde am 13.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.