Der EuGH in Luxemburg entschied, wenn in Werbe-Prospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse sich dieser auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen. So sollten Händler daran gehindert werden, Verbraucher in die Irre zu führen, indem sie kurz vor der Reduzierung den Preis noch schnell anhöben.
Im konkreten Fall ging es um einen Werbeprospekt von Oktober 2022, in dem Aldi Süd für reduziertes Obst geworben hatte. Nur im Kleingedruckten war zu erkennen, dass sich dies auf den letzten Preis bezog und beispielsweise eine Ananas in den 30 Tagen davor schon einmal günstiger angeboten worden war. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.