Die Daten dürften nicht zeitlich unbegrenzt für zielgerichtete Werbung gesammelt, analysiert und verarbeitet werden, entschieden die Richter in Luxemburg. Dies stehe stehe ansonsten dem in der Datenschutzgrundverordnung festgelegten Grundsatz der Datenminimierung entgegen.
Hintergrund ist eine Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Schrems. Er hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Auseinandersetzungen mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta vor Gericht geführt.
Diese Nachricht wurde am 04.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.