
Konkret will die Kommission mit ihrem Vorstoß den gesetzlichen Rahmen für Abschiebungen europaweit vereinheitlichen und verschärfen. Stellt ein Mitgliedsland einen Abschiebebescheid aus, soll dieser künftig EU-weit gelten. Auch sind abgelehnte Asylbewerber zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Verweigern sie die Kooperation, drohen Sanktionen, wie etwa die Streichung von Leistungen. Reisen abgelehnte Asylbewerber unerlaubt innerhalb der EU weiter, sollen sie leichter und länger in Haft genommen werden können. Das gilt auch für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Abschiebezentren auch außerhalb der EU
Die EU-Kommission gibt auch dem umstrittenen Vorschlag, Abschiebezentren in Drittländern einzurichten, grünes Licht. Solche Zentren sollen für Personen bestimmt sein, die eine endgültige Rückführungsentscheidung erhalten haben und sich demnach illegal in der EU aufhalten. Familien mit Minderjährigen und unbegleitete Minderjährige sind davon ausgenommen. Wo und wann solche Zentren errichtet werden können, ließ die Kommission zunächst offen.
Ob die Vorlage in dieser Form umgesetzt wird, entscheidet sich im weiteren Verfahren. Nach dem Vorschlag durch die Kommission wird der Entwurf vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Der genaue Inhalt des Textes und der Zeitplan hängen von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ab.
Bisher gelingt es der EU-Kommission zufolge nur, etwa 20 Prozent der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich abzuschieben. Zu den Hindernissen gehören lange Verfahren, Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Behörden, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer sowie das Abtauchen von Betroffenen.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.