"Geoblocking"
Europäische Union verbietet Apple regionale Beschränkung von Inhalten

Die Europäische Union hat Maßnahmen gegen das sogenannte "Geoblocking" beim Technologiekonzern Apple ergriffen. Inhalte werden in bestimmten Regionen beschränkt. Die EU fordert Apple auf, diese Praxis zu beenden.

    Das Apple-Logo am Apple Store in Hamburg.
    Die EU-Kommission geht gegen das Geoblocking bei Apple vor. (IMAGO / Christian Ohde / IMAGO / Christian Ohde)
    Bisher setzt Apple das Geoblocking bei mehreren seiner Dienste ein. Hierzu zählen der eigene App-Store, der Musik-Streaming-Dienst Apple Music sowie der iTunes-Store. Bei Reisen in bestimmte Länder kann es für Apple-Kunden zu Einschränkungen beim Erwerb von Apps, Filmen oder Musiktiteln kommen. Aufgrund von Geoblocking sind diese Inhalte in dem jeweiligen Land nicht verfügbar.

    EU fordert Apple zum Handeln auf

    Die EU-Kommission hat nun deutlich gemacht, dass derartige Maßnahmen gegen die Prinzipien des Binnenmarkts verstoßen und Nutzern den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten vorenthalten. "Kein Unternehmen – ob groß oder klein – darf Kunden aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohn- oder Firmensitzes diskriminieren", so die Kommission. Apple wurde eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Vorschläge zur Beseitigung des Problems zu präsentieren. Die EU erwartet, dass der Konzern zeitnah klare Maßnahmen vorlegt, um diese Form der Diskriminierung zu beenden.
    Sollte Apple den Forderungen der EU nicht nachkommen, könnten die nationalen Regulierungsbehörden entsprechende Sanktionen verhängen, die für das Unternehmen mit empfindlichen finanziellen Konsequenzen verbunden wären.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.